Als ich im Studium Recht-Seminare belegte, dachte ich, das hätte mit Auswendiglernen zu tun. Aber als Anfänger lernt man dort vor allem die klassische Falllösung. Und das ist recht spannend. Man hat ein vorgegebenes Schema und einen gewissen Stil an den man sich halten muss und dazu die Gesetzestexte. Für einen konkreten Fall kommen immer mehrere Gesetze in betracht und die darin enthaltenen Ausnahmen und Annahmen müssen grundsätzlich berücksichtigt werden. Auch wenn der Fall scheinbar klar auf der Hand liegt, muss man sich zwingen, die eventuellen Gesetze daran auszuprobieren und bei deren Nichtanwendbarkeit dies auch ausdrücklich auszuweisen. Man folgt also gewissermaßen einem Programm. Dadurch soll natürlich so etwas wie Objektivität suggeriert werden. Wenn alle Entscheidungen nach diesem Programm ablaufen, so die dahinter stehende Vorstellung, dann wird man zu einer Objektiven Entscheidung kommen, das heißt eine reproduzierbare Entscheidung. Natürlich, und das wissen Juristen selber auch, ist ein Fall selten so klar, wie die in den Übungsfälle in den Vorlesungen. Aber dennoch hat man schon nach kurzer Zeit das Gefühl, alles entscheiden zu können mit diesem Schema und den Gesetzen, als hätte man ein mächtiges Programm, in das man einen Fall hineintut und Gerechtigkeit kommt hinten heraus. Man selbst wird zur I/O-Schnittstelle, input/output, zur Blackbox. Es gibt nur eine richtige Lösung, es gibt nur eine richtige Entscheidung solange man dem Programm folgt, das Programm, das Gesetz heißt.
// Löse Fall (das „!“ bedeutet „nicht“)
function urteil(sFall){
if (!fits(§123, sFall)){
if (!fits(§524, sFall)){
if (!fits(§234, sFall)){
//[…] Und so weiter
}else{
sUrteil = solve(§234, sFall);
}
}else{
sUrteil = solve(§524, sFall);
}
}else{
sUrteil = solve(§123, sFall);
}
return sUrteil;
}
Tatsächlich ist der Jurist, oder die Juristerei nichts anderes als ein Prozessor. Das Programm ist der Gesetzestext und die Daten kommen per Fall herein. Heraus kommt eine Entscheidung, ein Urteil oder sonst ein Ergebnis. Beim Falllösen habe ich mich tatsächlich wie ein Prozessor/Interpreter oder eine virtual mashine gefühlt. Fälle lösen ist wie als Programmierer auf der anderen Seite stehen, das Antimodell der Programmierung schlechthin.
Dies führt mich zu der Frage, und das habe ich mich damals oft gefragt- kann man Recht am Computer simulieren?
Man kann diesen Blickwinkel umkehren und den Computer als Gesetzmaschine betrachten. Man schreibt Programme, die die Gesetze sind, die der Jurist/Prozessor zu beachten hat, wenn er bestimmte Daten/Fälle verarbeitet. Im Gegensatz zur Juristerei gibt es nur Standartfälle (alle anderen müssen vorher sorgfältig und mühsam herausgefischt, ausgeschlossen und unterdrückt werden) und so macht dieses Programmschema tatsächlich Sinn. Wenn dann tatsächlich ein Fall/Datum nicht passt, so muss das Gesetz/Programm angepasst werden für diesen Fall oder diese Art Fälle. Als Programmierer hat man da leichtes Spiel: man kann hingehen und den unberücksichtigten Fall unterscheiden, indem man das Programm anpasst. Und hier sind wir bei einem wichtigen Problem der Datenverarbeitung: den Kategorisierungen. Man hat es grundsätzlich immer mit relativ heterogenen Daten zu tun und man will möglichst schlanke und effiziente Programme bauen. Man wird also die Daten zunächst Kategorisieren, vielleicht anhand verschiedener Eigenschaften, denn dann kann man Routinen bauen, die für bestimmte Gattungen von Daten ausgelegt sind, die mit diesen Gattungen umgehen können. Man muss oft solche Unterscheidungen treffen in der Informatik und die Kunst ist es, möglichst wenige von diesen Unterscheidungen treffen zu müssen, das heißt möglichst allgemeingültige und universelle Routinen zu schreiben, die Kurz und knapp die wichtigsten Unterscheidungen treffen, alles irrelevante ausblenden und so auch bei sehr Heterogenen Daten zu verwertbaren Ergebnissen kommen. Andererseits gebietet es die Realität immer wieder zu differenzieren. Aber eine Routine, die in sich allzu viele Differenzierungen vornehmen muss, wird irgendwann unhandlich, unleserlich und unnötig kompliziert. (Man sollte seinen Quelltext am besten noch Jahre später lesen können)
//Löse Fall differenziert nach Gesetzbuch
function urteil(sFall){
if (!fits(strafrecht, sFall)){
if (!fits(Handelsrecht, sFall)){
//[…]
}else{
sUrteil = urteilHGB(sFall);
}
}else
sUrteil = urteilStrGB(sFall);
}
return sUrteil;
}
// Löse Strafrecht
function urteilStrGB(sFall){
if (!fits(§123, sFall)){
//[…]
}else{
sUrteil = solve(§123, sFall);
}
return sUrteil;
}
//Löse Handelsrecht
function urteilHGB(sFall){
if (!fits(§234, sFall)){
//[…]
}else{
sUrteil = solve(§234, sFall);
}
return sUrteil;
}
Man sieht, dass der Gesetzgeber dafür verschiedene Subroutinen geschrieben hat, die je nach Art des Falles angewandt werden. (StrGB, HGB, BGB, StGB, etc.)
Nun könnte man meinen, wenn das so ist, dann könnte man doch die gesamte Rechtssprechung Computern überlassen. Die wenden die Gesetze an, und fern aller Sympathie und subjektiven Gerechtigkeitsempfinden könnten diese Rechner das machen, was sie am besten können, bestehende Gesetze anwenden und dadurch objektive Urteile fällen.
Aber klar, wie jeder weiß, ist die Welt ist zu komplex um so ein Programm zu schreiben. Es gibt nicht genügend Kategorien um all die Spezialfälle zu entscheiden zu können und wohl deshalb sitzt am Anwaltstisch und am Richterpult immer noch ein Mensch und fällt die Urteile. Aber, so könnte man fragen, vielleicht kann es ein entsprechend komplexes Programm, das tatsächlich alle Kategorien berücksichtigt.
Aber es gibt ein Problem:
Der Computer ist von seinem Wesen her zu nichts anderem fähig, als entscheidbare Entscheidungen zu treffen. Der Computer wird deshalb auch häufig als Turingmaschine bezeichnet. Turing hatte den ersten Computer, ziemlich so, wie wir ihn kennen, 1936 erdacht. Ein Schreib-Lese-Gerät, das Daten, die er selbst geschrieben hat wiederum lesen und so rekursiv zu weiteren Daten verarbeiten kann. Turing war Mathematiker und kein Ingenieur und so baute er die Turingmaschine auch nicht sondern schrieb sie lediglich auf und das wiederum tat er nicht deshalb, weil er Daten hatte, die er verarbeiten wollte, sondern er hatte ein ganz anderes Problem, ein Problem, das die Mathematik bis dahin immer wieder zwickte und zwackte und dieses Problem ist allgemein bekannt als das „Entscheidungsproblem“. Und so hieß die besagte Arbeit von Turing auch „On Computable Numbers, with an Application to the Entscheidungsproblem“. Es gibt nämlich Unentscheidbarkeiten in der Mathematik, das heißt Probleme, die man mathematisch nicht lösen kann. Das Problem ist nun lösbare Probleme von unlösbaren zu unterscheiden, denn man kann schließlich erst wissen, ob es eine mathematische Lösung für ein Problem gibt, wenn man die Lösung gefunden hat. Wie soll man also eine Gattung oder eine Art der lösbaren Probleme beschreiben und gegen unlösbare Abgrenzen. Die Turingmaschine, also der Computer ist die Lösung: Alles, so Turing, was der Computer/die Turingmaschine in endlichen Schritten lösen kann, ist auch mathematisch lösbar. Alles andere eben nicht. Die Turingmaschine wird somit quasi selber zur Gattung der lösbaren Probleme. Die Entscheidung für alles Entscheidbare steht auf unseren Tischen. Das Gesetz, das reine Gesetz des Gesetzes, das Gesetz als Hyperbolismus des Gesetzes. Gesetzter noch als das Gesetz, als jedes Gesetz es sein könnte steht es vor uns und wartet auf Eingabe.
Ist also Recht entscheidbar?
Dass immer noch Menschen entscheiden, scheint ein immerhin ein Hinweis zu sein, dass nicht.
Aaaber: Ist die Frage, ob Recht entscheidbar ist, überhaupt entscheidbar?
Und hier kommen wir ganz schnell an die Grenzen der Gattung des Entscheidbaren und des Computers, der Kategorie, des Geschlechts und der Art und … der Menge. Das Entscheidungsproblem und ihre Verwandten artikulierten sich nämlich schon lange als ein Mengenlehrenproblem. Russels Antinomie, Gödel Unvollständigkeitssatz, Hilberts Programm, sie alle sind Probleme der Gattung und der Art und des Gesetzes, weil sie sich an Mengen aufhängen, die man nicht zuordnen kann. Es sind Programme die auf Spektakuläre Weise scheitern, die zum Stillstand kommen oder schlimmer noch: nicht mehr zum Stillstand kommen und in alle Ewigkeit hinausiterieren, einfach so, immer vor sich hin. Hier allerdings soll das anschaulichere Barbier-Paradoxon das Beispiel sein, für das Wesen der Beispiellosigkeit:
„Der Barbier von Sevilla rasiert alle Männer von Sevilla, nur nicht die, die sich selbst rasieren. Wenn das so ist, rasiert der Barbier von Sevilla sich dann selbst?“
Zu welcher Gattung oder Art soll man den Barbier zählen? Zu denjenigen, die sich selbst rasieren oder zu denjenigen, die vom Barbier rasiert werden. Man muss zugeben: sowohl als auch. Vielleicht auch: weder noch.
Wir haben es hier also mit einer Unentscheidbarkeit zu tun, die sich nicht einfach auflösen lässt. Der Computer wäre hier überfragt, vielleicht würde er heißlaufen oder er würde sich aufhängen, einfach das Programm abbrechen und es gibt keine Möglichkeit ein Gesetz/Programm zu schaffen, dass hier zu einer Lösung käme. In der Logik dieses Systems: den Gattungen von Selbstrasierte und von Barbierrasierte gibt es keine Lösung. Aber vielleicht jenseits davon.
//Löse Babierproblem
function urteil(sFall){
if (!fits(Selbstrasiert, sFall)){
if(!fits(Barbierrasiert, sFall)){
}else{
sUrteil = barbierrasierer (sFall);
}
}else{
sUrteil = selbstrasierer(sFall);
}
return sUrteil;
}
Und doch bringt uns Menschen das nicht in Verzweifelung, im Gegensatz zum Computer, weil wir Menschen nämlich andere Lösungsstrategie haben. Die Lösung ist nämlich die, das Unentscheidbare einfach zu entscheiden. Wir können das, der Computer kann das nicht. Wir können einfach über das System, über die Gattungen und deren Gesetz und Logik hinausgehen, ihre Grenze überschreiten und zum Beispiel einfach eine dritte Gattung aufmachen. Eine dritte Gattung, nennen wir sie „Babier“. Und weil ein menschlicher Richter auch vor unentscheidbaren Fällen (in Wirklichkeit gibt es nur unentscheidbare Fälle, denn jeder Fall ist einzigartig) entscheiden kann – und zwar, um es noch mal deutlich zu sagen: indem er über das Gesetz hinausgeht, indem er es überschreitet – wird niemals ein Computer Urteile fällen. Und indem der Richter das Gesetz anwendet, und zwar jedes Mal auf eine bestimmte und einzigartige Weise, wird er immer eine dritte Gattung erschaffen, eine Gattung, die es bisher noch nicht gab, die sich in das Gesetz einschreibt und es modifiziert, es dabei bestätigt aber jedes Mal anders bestätigt. Wir alle kennen diese rechtsetzende Eigenschaft des Urteilens. Wir nennen das Präzedenzfälle. Der Präzedenzfall ist somit immer der dritte Fall, der Barbier, weil er der einzigartige Fall ist, der als ein Beispiel eine Gattung begründet, die immer jenseits des Gesetzes liegt.
Ich frage deshalb: was ist ein Präzedenzfall? Gehört der Präzedenzfall noch zum Gesetz, oder ist er nur eine Entscheidung unter vielen? Welcher Gattung gehört der Präzedenzfall an, der das Gesetz und die Rechtsprechung durch die Einzigartigkeit eines Urteils verändert ohne wirklich das Gesetz zu verändern? Und: Gibt es nicht eigentlich NUR Präzedenzfälle?
Ganz sicher ist der Computer unfähig einen Präzedenzfall zu entscheiden, denn es hieße der Einzigartigkeit einer Situation Rechnung zu tragen und ein bestehendes Gesetz zu überschreiten. Der Computer kann keine Gesetze überschreiten, er kann keine unentscheidbaren Fragen entscheiden, er ist im Gegenteil die Definition dieser Unfähigkeit. Und genau deshalb ist das Gesetz eben kein Programm, kann es kein Programm sein, sondern es muss Entschieden werden und zwar jedes Mal aufs Neue. Und nicht nur im zähen Kampf der Politiker in der Legislative, sondern auch und vor allem direkt auf dem Richterstuhl, ja sogar im öffentlichen Diskurs und nachts wenn ich träume. Das Gesetz ist immer mehr als das Gesetz. Das Gesetz ist das Gesetz plus das hinausgehen über das Gesetz. Und deshalb kann man das Gesetz auch nicht simulieren.