„Recht“ auf Anonymität

Meine Position zur Pseudonymitätsdebatte ist bekannt. Ich bin dafür, dass Google diese Möglichkeit schafft und bin auch einer der Erstunterzeichner der entsprechenden Petition.

Wo ich aber nicht mehr mitgehe, ist das von einigen geforderte „Recht auf Anonymität“, oder gar „digitales Menschenrecht„. Vor allem, weil ich sowieso nicht glaube, dass totale und durchsetzbare Anonymität in Zukunft umzusetzen ist.

Ein Recht auf Anonymität wäre etwa so, wie das „Recht auf Schwerelosigkeit“. Kann man machen und die Gravitation verklagen. Ist aber nicht sinnvoll.

Sinnvoller wäre ein „Recht auf Fliegen“. Also ein Recht auf den Versuch die Schwerkraft zu überwinden. Oder die Identifizierbarkeit. Man sollte das Recht haben, seine Identität durch Pseudonymgebrauch, Kryptographie, Torserver und was es da alles gibt, zu verschleiern.

Nur, wenn es nicht klappt: das Fluggegrät abstürzt, die Verschlüsselung geknackt wird, der Kontrollverlust in Form von Deanonymisierungsverfahren zuschlägt oder eine Plattform mein Pseudonym nicht akzeptiert, muss ich damit leben.

13 Gedanken zu „„Recht“ auf Anonymität

  1. Unabhängig davon bin ich für ein „Recht auf zugespitzte Formulierungen“, weil man sich mit ihnen Aufmerksamkeit verschaffen kann. (Du weißt ja, wie der Hase läuft.)

  2. Menschenrechte sind auch nicht durchsetzbar, trotzdem ist es gut, dass es sie gibt.

    Und im Gegensatz zur Gravitation ist Google Plus noch kein Naturgesetz.

  3. „Ein Recht auf Anonymität wäre etwa so, wie das ‚Recht auf Schwerelosigkeit‘. Kann man machen und die Gravitation verklagen. Ist aber nicht sinnvoll. “

    Quatsch. Du als Kulturwissenschaftler kennst den Unterschied zwischen Natur und Kultur, oder nicht?

    Und Politik hattest du ja noch nie verstanden. Wenn ich als Gewerkschaft vier Prozent fordere, bekomme ich zwei. Wenn ich das Menschenrecht auf Anonymität fordere, bekomme ich eben die maximal politisch durchsetzbare Anonymität. Wenn ich sage: Vier Prozent bekomme ich nie, also fordere ich gar nichts, dann bekomme ich gar nichts. Und das ist deine Position. Und mit der stellst du dich dann noch hin, und hältst es für besonders schlau zu behaupten, dass man die vier ja ohnehin nicht bekommt, und wie blöd muss man denn dann sein die zu fordern.

    Großartig, mspr0, und zu wiederholten Male alles andere als… banal.

  4. Im Prinzip Einverstanden! Aber wenn das Kontrollversust-Ereignis eintritt, darf das dann nicht bedeuten: ab hier ist der wilde Westen und jeder darf alles mit allen Daten / Informationen machen was er will. Das wäre gleichbedeutend mit einer Sphäre in der nur das Recht des Stärkeren gilt, oder des berühmten „rechtsfreien Raumes“, der von den Innenministern immer für das Internet als Horrorszenario dargestellt wird.

    Ausserdem ist zu unterscheiden, ob der Kontrollverlust durch höhere Gewalt eingetreten ist, oder gezielt, mutwillig oder gar böswillig herbeigeführt wurde.
    In deiner Analogie: Stürzt das Flugzeug durch technisches Versagen ab oder wurde es abgeschossen.
    Im letzteren Fall muss es Sanktionen geben.

    Daher sehe ich zu deinem Statement folgende Ergänzung als notwendig: Wenn jemand durch Nutzung eines Pseudonyms oder Indentitätsverschleiernder Maßnahmen wie zb. Kryptographie zum Ausdruck bringt, dass seine Indentität und damit verbindbare Daten nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind, dann darf niemand, dem diese Informationen durch Zufall, technisches Versagen oder sonstige Kontrollverlusts-Szenarien zugänglich werden, diese Personen beziehbar speichern, Weitergeben, oder böswillig weiter verwenden – es sei denn, es handelt sich um strafrechtlich relevante Belange.
    Das sollte dann in etwa dem entsprechen, was wir schon seit Urzeiten auch als Briefgeheimnis haben.

    Dafür muss es ein modernes Datenschutz-Rechtswerk geben, das Rechte und Pflichten regelt, und den Betroffenen im Falle des Kontrollverlustes zumindest Möglichkeiten der Schadensbegrenzung und ggf. des Regresses bietet sowie Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen vorsieht, die gegen Regeln verstoßen.
    Auch hierbei kann man sich an Regelungen zum Briefgeheimnis orientieren.

  5. nun ja. zumindest in deutschland sind die menschenrechte gerichtlich durchsetzbar und ein verstoß dagegen wird in der regel geahndet. und es hat vermutlich seinen sinn, dass dadrin weder ein recht auf anonymität, noch auf schwerelosigkeit aufgeführt sind.

  6. SynRRg – du willst also zum beispiel hacking kriminalisieren? (ist es ja schon halb, aber ich finde das falsch)

  7. finde den vergleich mit der gravitation ganz witzig. sie ging mir schon immer auf den keks – man sollte sie verklagen.. auf der anderen seite sind die bewohner der iss der schwerelosigkeit bestimmt überdrüssig und wollen ein recht auf gravitaton im all einfordern.. wer kann ihnen das verdenken? so ist das mit rechten. ihre geltungsbegründung ist erst einmal unabhängig von der frage ob oder wie sie zu verwirklichen sind.

    wenn der kontrollverlust zuschlägt, dann ist das eine technisch-soziale wirklichkeitsbedingung. diese stellt aber nicht zwingend den normativen anspruch auf pseudonymität in abrede. dann muss man sich als gesellschaft mit der neuen realität auseinandersetzen und entscheiden: lernen wir damit umzugehen oder verstärken wir die anstrengungen um die durchsetzung (so weit wie möglich) zu gewährleisten?

    nur kurz: wer sagt denn, dass es im deutschen grundrechtekatalog kein recht auf anonymität gibt? das ist eine steile these, die ich hier nicht unwidersprochen lassen wollte.

  8. Stimmt, allerdings fehlt z.B. ein Recht von Webseiten zu fordern dass man auch mit anonymem Proxy teilnehmen darf unter Angabe von Phantasiedaten.

  9. Oho, mspr0, du löschst Kommentare, die dir unangenehm sind. Nun ja, damit kann ich leben.

    Ich sag’s dir aber nochmal, und das ist nicht als Beleidigung gemeint, sondern als Hinweis:

    1. Der Vergleich mit der Gravitation IST Unsinn. Du bist Kulturwissenschaftler und solltest daher den Unterschied von Kultur und Natur kennen.

    2. Von Politik verstehst du nichts, das zieht sich durch jedes zweite Posting von dir. Wirklich nicht. Bleib lieber bei dem PoMo-Gesäusel, darin bist du besser.

  10. hubs. war tatsächlich im trash. keine ahnung wieso. hatte den kommentar jedenfalls nicht mal gelesen. war ein versehen. sorry.

  11. Wieso soll Google die Möglichkeit schaffen? Wenn das Petitionssystem diese Möglichkeit hätte -> CHAOS. Wenn es um Menschen geht, geht es um Menschen (Personalidentitäten) und nicht um Pseudoidentitäten. Aber du hast doch meinen Artikel gelesen? Es macht einfach keinen Sinn, solche Forderungen zu stellen.

  12. @mspro : nein, „Hacking“ als Technik sehe ich damit nicht automatisch als verbotswürdig an!
    Genauso wenig wie ein Küchenmesser. Erst wenn du damit auf mich einstichst wird es kriminell.
    Rechtsreelvant darf nicht das Tool sein, sondern nur was damit geschieht:
    Die Veröffentlichung einer Deanonymisierung könnte allerdings justitiabel sein. Ebenso die Verwendung oder Weitergabe von Zugangs oder Konto-daten. Generell muss gelten: Ein Hacker muss für einen ggf. verursachten Schaden haftbar gemacht werden können.

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