Nachtrag – Datenschutzvorstoß ein Lex-Wikileaks?

Einer der Gründe, warum das Interview (ARD 0:00) zu dem Datenschutzvorstoß des Innenministers heute abend vielleicht etwas ziellos war ist sein wird gewesen sein wird, ist die Tatsache, dass ich das alles nicht recht kapiere. Ich war nämlich gerade auf so ner Konferenz und hatte das ganze zwar mitbekommen, wollte mich eh noch mit dem Thema beschäftigen, hatte bis dahin aber keine Zeit gefunden. Und jetzt sitze ich etwas ratlos davor.

Ich mein: Was soll das?

Umfangreiche und gewerbsmäßige Datensammlungen“ sind des Teufels, das ist Datenschutzkonsens, soweit klar. Und mir ist auch völlig klar, dass da einige Ideen und Vorstöße von vielen Seiten erwünscht sind, diese Sammelwut irgendwie einzuschränken oder zumindest den Zugriff zu regulieren. Auch klar.

Aber was der Innenminister will, ist ja etwas ganz anderes: Er will verhindern, so wörtlich, dass diese Datensammlungen „veröffentlicht“ werden.

Hmm. Veröffentlicht. Nee, klar. Wär doof, wenn das passiert. Aber irgendwie … ist euch dazu ein Fall bekannt? Ist genau das bislang irgendwo zum Problem – zum Datenschutzproblem – geworden?

Ich mein, klar werden gerne Daten gesammelt aber was damit gemacht wird, ist etwas völlig anderes: Es wird versucht Werbung dran anzupassen, den Dienst zu verbessern oder die Datensätze werden verkauft – an andere Werbefirmen. Im schlimmsten Fall werden sensible Daten wie Kontonummern, Passwörter oder Kreditkarteninformation für betrügerische Zwecke ausgenutzt.

Aber veröffentlicht? Wer macht denn sowas? Und zu welchem Zweck?

Hmm, klar! Hacker tun das! Wenn sie beispielsweise wieder in Leck in den VZ-Netzwerken gefunden haben.

Und Wikileaks oder andere Whistleblowerplattformen tun das!

Ist der Datenschutzvorstoß des Innenministers also ein Lex-Wikileaks? Um sich und seine mächtigen Freunde zu schützen?

Wie ich heute morgen getwittert habe: mir ist nicht ganz wohl bei der Sache.

4 Gedanken zu „Nachtrag – Datenschutzvorstoß ein Lex-Wikileaks?

  1. Auch Herr Niebel hat bei Anne Will sehr auf diesem Aspekt „Datensammlungen eingrenzen“ herumgeritten. Es macht schon so den Eindruck, als ob sie plötzlich die „dunkle Seite“ des Datenschutzes für sich entdecken.

    Unter dieser Diskussion liegt vielleicht die Frage, ob Organisationen (insb. Regierungen demokratischer Staaten und Firmen/Konzerne) eigentlich die gleichen Rechte auf Privatsphäre genießen sollen, wie Personen. Auch bei deiner und Max‘ Diskussion über LQFB bei den Piraten kam so was ähnliches schonmal hoch: Staat soll transparent sein, Bürger wollen den Staat bilden, wo also ist die Grenze zur Privatheit. Die Entsprechung bei Regierungen und Firmen wären dementsprechend Geheimnisse, von denen sie denken, dass sie zum Funktionieren der Organisation notwendig sind. Aber die Öffentlichkeit hat auch einen gewissen Anspruch, Dinge zu erfahren, die entweder mit von ihnen legitimierten Vertretern zu tun haben, oder durch das Handeln von Firmen sie betreffen.

    Kann man solche Konflikte überhaupt im Kompromiss lösen, oder würde das Extrem „alle Karten auf’n Tisch“ das beste Nutzen/Schaden-Verhältnis haben?

  2. Haben die mächtigen ja längst. Steuergeheimnis und die Anstellerei beim Informationsfreiheitsgesetz sind Beispiele dafür, fehlender Wistleblowerschutz hierzulande ein anderes.

  3. Pingback: Mediendings von gestern « H I E R

  4. Umfangreiche und gewerbsmäßige Datensammlungen erinnert mich eher an Street View (dazu passt auch die Absicht der Verhinderung des Veröffentlichens). Aber der Zeitpunkt lässt jetzt schon Implikationen vermuten.

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