Für SWR2 über Facebooks Klarnamenpflicht.
Seemann ist deshalb überzeugt: „Facebook ist das beste Beispiel, dass die Klarnamen-Pflicht zumindest keine wirksame Unterbindung diese ungewollten Erscheinungen ist!“ Eine Studie der Uni Zürich etwa hat ergeben, dass Fake News mit Klarnamen sogar überzeugender wirken könnten, weil sie suggerieren, dass die Nutzer*innen ein höheres Risiko mit ihrem Post eingehen — weil sie identifizierbar sind.
Quelle: BGH-Urteil: Warum eine Klarnamen-Pflicht auf Facebook keine Lösung ist – SWR2