Ein Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune

Seit Wochen prasselt eine Desinformationskampagne gegen Google-Street View auf die deutsche Bevölkerung ein, die durch alle deutschen Medien und der Politik getragen wird. In seltener Einigkeit wird dummdreiste Stimmungsmache gegen Google zusammen gertrommelt und alle machen mit. Alle Parteien, die Öffentlich Rechtlichen, die Fernsehsender und die Printverlage, Datenschutzbeauftragte, alle.

Bildschirmfoto am 2010-05-05 um 14.09.08
Deutsche Politik (Symbolbild) [Original]

Kein Argument ist zu dumm, als dass es nicht gebracht würde, keine Lüge zu dreist, als dass sie nicht gedruckt würde. Unwissenheit paart sich mit blankem Hass und undifferenzierten, irrationalen Ängsten zu einem Kampagnenhurricane, wie wir ihn schon lange nicht mehr hatten. Und das mit einem Thema, das lange nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat und auch heute noch als eher dröge gilt. Dem Datenschutz.

Dabei stört es die Journalisten nicht einmal, dass sie sich mit den politischen Prozessen, die sie in Gang setzen, in’s eigene Fleisch schneiden. Dass sie in der Berichterstattung den Begriff „Panoramafreiheit“ vermeiden wie der Teufel das Weihwasser, obwohl es der Garant dafür ist, dass da draußen auf der Straße überhaupt fotografiert werden darf, ohne einen Anwalt die Bilder machen zu lassen, daran hat man sich ja bereits gewöhnt. Nur fragt man sich, wie es sein kann, dass ausgerechnet Journalisten diesen Angriff – auch auf die Freiheit ihrer eigenen Berichterstattung – so wohlwollend entgegen sehen? Es kann nur mit der Hybris des Journalistenstandes zusammenhängen, dass er sich in einer Sonderposition wähnt, jenseits der Gesetze, die er für Google – und für niemanden sonst – fordert.

Dass es tatsächlich um einen Angriff auf die Panoramafreiheit – und damit auf ein wichtiges Recht für die Freizügigkeit von Information insgesamt – geht, zeigt die Hamburger Gesetzesinitiative. In ihrem Entwurf würde eine völlig neue Rechtsunsicherheit geschaffen werden, die uns alle – ja auch uns Blogger und Flickrer – einem völlig neuen Abmahnrisiko aussetzt. Nicht umsonst ist – im Gegenteil zu den von ihnen vertretenen Kollegen – der Journalistenverband alarmiert. Doch mit Argumenten lassen sich die selbsternannten „Datenschützer“ nicht aufhalten.

Kaum ein Bericht über Street View, der darüber berichtet, dass das, was Google tut, seit vielen Jahren von vielen deutschen Unternehmen getan wird, ohne dass sich je einer darüber aufgeregt hätte. Klar, denn diese Daten stehen hinterher nicht allen, sondern nur gut zahlenden Werbefirmen zur Verfügung. Was daran nun besser sein soll, kann wahrscheinlich nur ein Politiker oder Journalist verstehen.

Dass Bild.de bei dieser Kampagne natürlich allen Anstand fallen lässt und Google falsche Bilder unterschiebt (und dabei nebenbei den Datenschutzfail, den es Google zuschieben will, selbst unternimmt), gehört da nur zu den vorhersehbarsten Ausläufern der Kampagne.

Dass aber ausgerechnet Heise sich entblödet „kritisch“ über das Mitloggen von Wlan-SSIDs der Streetview-Autos zu „berichten„, lässt einen dann doch erschaudern. Nicht nur, dass genau diese Daten schon seit Jahren erhoben werden, ohne dass ein Hahn danach gekräht hätte. Nein, die Information, dass Google diese Dinge auch aufzeichnet, ist seit Anbeginn des Streetviewprojektes bekannt. Wenn nicht mal Heise es schafft, informiert und sachlich über Street View zu berichten, wer dann?

Was mich zusätzlich ärgert, ist dass der eigentlich gute und wichtige Diskurs des Datenschutzes für diese populistische Hysterie als Vehikel missbraucht wird. Das Recht in der Öffentlichkeit fotografieren zu dürfen gehört uns allen! Die Daten, die uns öffentlich zu Verfügung stehen, helfen uns allen. Sie werden helfen, uns zu orientieren und werden uns Fahrten ersparen. Sie werden die Welt ein Stück weit transparenter machen. Viele nützliche Anwendungen werden darauf basieren. Der CCC hatte immer die Devise: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen!„. Was ist daraus geworden?

Was ist mit unseren verdienten – und im Gegensatz zu Ilse Aigner auch glaubwürdigen – Datenschützern? Die steigen entweder auch in das undifferenzierte Googlegebashe ein (Peter Schaar) und die, die um die Absurdität des ganzen Wissen sollten, halten sich vornehm zurück. Wo bleibt denn eigentlich der Chaos Computer Club in der Debatte? Wo bleibt padeluun und der Foebud? Wo sind die digitalen Vordenker des Datenschutzes, die doch zu unterscheiden wissen, was öffentliche Daten und was private Daten sind? Wo bleibt die Stimme der Vernunft, die mit Nachdruck und Autorität die wildgewordenen Protagonisten eines falsch verstandenen Datenschutzes zur Ordnung ruft? Wo bleiben die Menschen, die mit genügend Verstand gesegnet sind, um darauf hinzuweisen, dass es kaum etwas öffentlicheres gibt, als eine Hausfassade?

Und wenn dann doch jemand aus der Deckung kommt – wie Jens Best und mit seiner Aktion dem Wahnsinn einen Spiegel vorhält, wird er mit einem hämischen und wie immer undifferenzierten Beitrag bedacht, der natürlich kein Wort darüber verliert, dass Jens hier nicht für einen Konzern, sondern für unser aller Recht agitiert, öffentliche Daten zu nutzen.

Es ist nicht schwer zu erraten, was da gerade passiert. Hier wird kalte Rache geübt an einem Unternehmen, dass den Stand des Journalisten wie kein anderes angegriffen hat. Ein Unternehmen, das es schaffte, den Menschen Tools in die Hand zu geben, mit dem sie bessere, schnellere und gezieltere Informationen erlangen können, als es der Journalismus je hat schaffen können. Das mit weiteren Innovationen, die es der Menschheit beschert, nicht nur die Vormachtstellung, sondern auch den Sinn des journalistischen Standes untergraben hat. Aus den Artikeln und Fernsehbeiträgen über Google Street View spricht sich nichts als der blanke Hass gegen diese Demütigung aus. Und doch zeigt sich gerade wieder in dieser Debatte wie sehr unsere Gesellschaft doch diese irrationalen kampagnengetriebenen Gatekeeper braucht, die es wagen sich selbst mit „Qualität“ zu assoziieren: so sehr wie ein Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune.

117 Gedanken zu „Ein Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune

  1. Ein höchst nachdenkenswerter Beitrag.

    Wie immer stellt sich auch bei diesem Thema die Frage: cui bono?

    Solange die von google gegriffenen Daten nicht denjenigen vorenthalten werden, die sie letzlich liefern, mag das alles ok sein. Nur – wer kann das wiederum gewährleisten?

  2. Panoramafreiheit gilt nur, wenn der Standpunkt/die Perspektive ohne Hilfsmittel erreicht werden. Für die 3m hohen Aufbauten der Googlemobile gilt sie eben nicht.

    Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Deutschland
    Siehe auch: http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

  3. Das ist keinesfalls eine sichere Rechtsprechung. es gibt sehr wohl einen Ermessensspielraum, der nicht – auch nicht durch die Urteile – festgelegt wurde.

    Christoph Kappes schreibt:

    1. Die häufig anzutreffende Argumentation, Google dürfe eine Maximalhöhe nicht überschrei­ten, weil dann die (durch Mauern, Zäune etc. bewusst geschaffene) Privatsphäre berührt sei, leuchtet zunächst einmal ein. „Über den Zaun zu gucken“ gehört sich nicht. Zwar hat die Rechtsprechung in Promi-Paparazzi-Fällen bestimmte Techniken (Leitern, Teleobjektive etc.) als Verletzung der Privatsphäre angesehen, im Falle eines jedermann fotografierenden Autos, das die Fotos öffentlich sichtbar und mitten auf der Straße macht, halte ich aber die Übertragbarkeit für nicht gegeben. Eine Regelung der maximalen Aufnahmenhöhe wäre also neu und sie müsste für jedermann gelten, der Fotos veröffent­licht.
    Eine solche Regelung gibt es aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht. Erstens, weil sie nicht abgrenzbar ist: Müssten auch Aufnahmen von höher gelegenen Häusern verboten werden? Ist es erlaubt, wenn sich ein 1,90-Mann auf eine Bierkiste stellt und von dort ein Foto macht? Darf man mit einem Super-Teleobjektiv von einem 1 km weit entfernten, höhe­ren Standort aus Fotos machen? Ich kann mir keine justiziable Regelung vorstellen, die keine Rechtsunsicherheit für weite Teile der Bevölkerung schafft. Diskutanten, die eine solche Grenze fordern, mögen bitte einen Regelungsvorschlag unterbreiten oder begründen, für welchen digitalen Anbieter hier eine Sonderregelung gerechtfertigt ist. Zweitens habe ich Zweifel an einer materiellen Rechtfertigung einer solchen Forderung, denn eine entsprechende Diskussion hätte längst bei Google Earth geführt werden müssen, da hier Luftbilder „von oben“ ganz neue Einblicke geben: Ich kenne tatsächlich eine Hausbesitzerin, die eine bisher nicht einsehbare Treppe schwarz gestrichen hat, damit potentielle Einbrecher diesen Zugang zu ihrem Grundstück nicht erkennen. Und drittens, wohl der schwerwie­gendste Grund, warum es eine solche Regelung nicht geben sollte: Es ist nicht ohne Grund gesetzlich nicht verboten, über den Zaun zu gucken, ohne und mit Stelzen. Es ist nämlich nur eine unerwünschte, moralisch zweifelhafte Handlung, die unterhalb der Schwelle rechtlicher Pönalisierung liegen sollte.

  4. Also, ganz so leicht wie du dir das machst, ist es nicht. Fotos aus einer Höhe von 3 m werden (wie hier schon erwähnt) von den Regelungen zur Panoramafreiheit nicht umfasst, außerdem können street-view-Aufnahmen auch gegen das BGB und UrhG verstoßen.

    Es geht hier nicht um Jägerzäune. Es geht um Einsichten in das Privatleben mit Adressangaben (offene Türen, Menschen auf der Terrasse, in Gärten, die normalerweise nicht einzusehen wären) und somit um Persönlichkeitsrechte.

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  6. Wie ich oben schon joSchaefers entgegnete: es gibt keine 3 Meterregel. Nirgends. Man kann versuchen da einen Fall draus zu konstruieren, aber rechtlich ist da gar nichts klar.

    Das gilt ebenfalls für die anderen Punkte. Würden die Medien darüber schreiben, dass es rechtliche Streitfragen gäbe, hätte ich nichts gesagt. Es wird aber vor allem einseitig und undifferenziert berichtet, ohne die rechtlichen Problemlagen wirklich aufzuarbeiten.

    Ansonsten: Google tut nicht erst seit gestern alles dafür die Menschen, die zu sehen sein könnten, unkenntlich zu machen. Eine offene Tür halte ich auch nicht für ein Problem, der Hausbesitzer anscheinend ja auch nicht, sonst würde er sie nicht offen lassen.

    Man muss doch nur mal seinen internes Rechtsverständnis aktiieren um zu sehen, dass alles, was ich durch einen schlichten Gang über eine öffentliche Straße sehen kann, auch öffentlich ist. Wer Angst um seine Privatsphäre hat, wird sich eh dunkle Vorhänge vor die Fenster machen und wer weniger Schamgefühl hat, wird vielleicht nackt auf der Terrasse liegen. Aber warum sollte er sich dann beschweren, dass das gesehen wird?

  7. ich liebe google street view. für meinen kommenden urlaub konnte ich mir das hotel anhand der umgebung aussuchen. ich sehe welche läden dort sind, wie die straße beschaffen ist und so weiter. ich glaube christiane war es, die an google street view außerdem lobte, dass sie als rollstuhlfahrerin sich von vornherein über barrieren in gebäuden informieren kann (in london ist das ja häufiger der fall mit den treppen und so)

  8. Der Leitsatz der BGH-Entscheidung zum Hundertwasserhaus: „Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfasst nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind“.

    3 m in der Höhe ist kein für das Publikum allgemein zugänglicher Ort.

    Google verwischt Gesichter, damit werden Personen nicht unkenntlich. Wenn man jmd. nackt auf der Terrasse liegen sieht, kann ich über Google Street View dessen Adresse herausfinden, zoomen, das Bild speichern, seinen Freunden mailen etc. Das alles sind neue Möglichkeiten, für die es neue Regelungen zu treffen gilt.

  9. @Nadja
    Wenn jemand nackt auf der Terasse liegt, kannst du von der Straße aus auch ein Foto davon machen, seine Adresse notieren, auf das Klingelschild schauen, seinen Namen notieren und das Bild an seine Freunde mailen. Zumindest wenn dieser jemand die Terasse vor dem Haus hat und nur einen kleinen „Jägerzaun“.
    Ich weiß, du möchtest eigentlich darauf hinaus, das Google eine 3-Meter-Grenze überschreitet und jemand vielleicht einen hohen Zaun hat, über den ich als Fußgänger von der Straße aus nicht sehen kann.
    Aber was ist mit einem Reisebus? Darf ich aus dem Bus raus, wenn ich doch sehr erhöht sitze, keine Bilder machen? Oder Doppeldecker-Busse, die gerne für Stadtrundfahrten eingesetzt werden? Dann sind 3 Meter Höhe ein für Publikum ziemlich zugänglicher Ort. Die Hundertwasser-Entscheidung bezieht sich übrigens, wenn ich sie richtig verstanden habe, darauf, dass Bilder von einer Privatwohnung aus gemacht worden sind. Das ist nach geltender Rechtslage kein allgemein zugänglicher Ort. Ebenso wie Bahnhöfe. Hier gilt das Hausrecht des Betreibers und wenn du dort lustige Postkartenmotive schießt und die Postkarten verkaufst kann es dir passieren, das du abgemahnt wirst, weil du die Bilder halt nicht von einem allgemein zugänglichen Ort aus gemacht hast.
    Ich kann die Hysterie um Street-View jedenfalls nicht nachvollziehen, zumal es im Netz genug andere, wichtigere Baustellen gibt.
    Verkäuferin: „Haben Sie eine Payback-Karte?“
    Käufer: „Natürlich, bitte!“
    Verkäuferin: „Schlimm, das mit Google, nicht wahr? Haben Sie die Bild gelesen? Und gestern waren die in meiner Straße!“
    Käufer: „Ich hab schon einen Antrag gestellt, das mein Haus nicht gezeigt werden darf.“
    Verkäuferin: „Werde ich auch machen! Hier, Ihre Karte“
    Käufer: „Danke schön. Man muss sich einfach gegen diese Datensammler wehren …“

  10. @nadja: was ist wenn ich mit einem doppeldeckerbus oder einem LKW am hundertwasserhaus vorbeifahre? befinde ich mich dann an einem unzugänglichen ort? was ist wenn ich meinen fotoapparat auf einen besenstil befestige und fernauslöse? fotografiere ich dann illegal? was ist wenn ich zwei meter zehn gross bin, meinen ca. 1,20m langen arm ausstrecke um aus 2,90m höhe ein foto zu machen. illegal? verboten? dürfen nur noch kleinwüchsige mit ausgestreckten armen fotografieren?

  11. @Miriam, die Doppelzüngigkeit sieht man vor allem auch daran, dass man von Ilse Aigner nicht ein böses Wort gegen die Vorratsdatenspeicherung hören wird, was ja nun der wirkliche Datenschutzgau ist.

  12. Ich ahnte schon, dass jetzt das Paybackkartenargument kommt, aber das ist eine Entscheidung, die ich freiwillig treffe, also damit nicht zu vergleichen. Zu sagen, ok, das ist ein bisschen blöd, aber es gibt viel größere Probleme mit dem Datenschutz, ist außerdem zu kurz gegriffen, denn es geht hier auch um Persönlichkeitsrechte.

    Ihr werft Gegnern vor, undifferenziert zu argumentieren und macht es selbst nicht besser.

    Natürlich kannst auf eine Laterne klettern, ein Foto einer Person auf der Terrasse schießen (in der Regel liegt man auf Terrassen, wenn man Hecken oder Zäune hat und für Fußgänger nicht zu sehen ist) und per Mail verschicken, aber das macht es nicht erlaubter.
    Um in 3 m Höhe zu kommen, brauchst Du eindeutig Hilfsmittel, und somit bist du nicht mehr von der sog. Panoramafreiheit gedeckt.

    Ich sage, dass die jetzigen Gesetze nicht ausreichen, um Sachverhalte im Zusammenhang mit den modernen Technologien abzudecken. Ich finde die Einigung, die jetzt getroffen wurde, gut.

  13. @Nadja
    Das Kartenargument war ein kleiner Ausflug in die Humorzone.
    Und mir ist immer noch nicht klar, was passiert, wenn ich aus einem Bus heraus fotografieren oder wenn, wie @ix sagt, jemand einfach groß ist und den Arm hoch hält. Wie soll man da bitte eine gesetzliche Regelung finden, die eine ganz konkrete Höhe vorschreibt?
    Ein früherer Freund von mir war 2 Meter groß und ist Hochrad gefahren! Darf der nicht fotografieren?
    Die Frage, um die es hier doch letztlich geht ist: Was ist Privatsphäre und was nicht. Was darf Google also legal erfassen und abbilden und was nicht. Meiner Auffassung nach sind Bilder von Fassadenfronten und Vorgärten keine Privatsache, weil ich nicht darüber entscheiden kann, ob ich sie zeige. Ich kann sie nicht verbergen, nicht im Alltag, nicht vor Passanten.
    Und an eine 3-Meter-Regel glaube ich nicht, da aufgrund der oben genannten Schwirigkeiten keine klare Abgrenzung zu treffen ist, was ohne Hilfsmittel fotografiert werden kann und was Hilfsmittel sind. Nur Leitern, oder auch Busse, oder Hochräder, oder zu lange Arme?
    Und ja, ich bin der Auffassung das es drängendere Datenschutz-probleme im Netz gibt. Die können wir auch gerne diskutieren, aber hier geht es ja nun mal in erster Linie um Google Street View.

  14. Mir wäre wohler, wenn Streetview Open Source wäre. Google ist ein Datenstaubsauger, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Aber ja, die Hysterie um Google Streetview halte ich für übertrieben. Man könnte vermuten, dass die Rechteindustrie – hier die Presseverlage – Google in der öffentlichen Wahrnehmung sturmreif schießen will. Natürlich ganz und gar ohne Eigeninteresse (Snippets, Leistungsschutzrecht).

  15. Einige Fragen sind schon in den Kommentaren zu meinem Artikel diskutiert, den mspro oben zitiert:
    Hier mein Kommentar zur Argumentation von JoSchaefers:
    In §59 UrhG steht nichts von “ohne Hilfsmittel”, das ist eine Auslegung der Rechtsprechung. Maßgeblich ist, ob das fotografierte Objekt “öffentlich” ist, dh. von jedermann ungehindert wahrnehmbar ist. Bei 2m Höhe wohl unstreitig. Bei 2,90 Auslegungsfrage: Von einem Lkw oder einem Bus aus kann man diese Höhe erreichen, beim Doppeldecker oben ebenso – Doppeldecker als “Hilfsmittel”? Würde daran messen, ob das erzielte Foto einem solchen entspricht. Dabei zu berücksichtigen, dass Streetview – weil inmitten der Strasse positioniert – einer geringeren Höhe auf dem Fussweg entspricht. Pythagoras…

    Die Argumentation von Google ist:
    1. Was von derr Höhe eines Doppeldeckers/Lkw fotografiert werden kann, ist „öffentlich“.
    2. Da Google von der Strassenmitte aus fotografiert, gilt eine zusätzliche Höhe, da der höhrere Standpunkt dem gleichen Einblickswinkel eines Fahrzeugs entspricht, das näher am Strassenrand ist.

    Materiell übrigens der „ganz simple“ Hinweis, dass die Höhe nicht auf dem Zwecke, die privatsphöre zu verletzen, so konstruiert ist, sondern deswegen, weil sonst Schilder und Lkws im Bild sind.

    Worüber auch ich mich sehr ärgere ist der Artikel in der FAZ. Das Vorgehen von Herrn Best halte ich für provokant, ungeschickt und geschmacklos, aber rechtswidrig ist es nicht. Da hat Herr Schaar danebengegriffen – und ein Journalist schreibt das. Da wäre eine Frage, was daran rechtswidrig sein soll, schon gut gewesen.

  16. Grundsätzlich hast Du recht und das mit den 3 metern ist eine scheindebatte. Aber es gibt ein anderes Problem:

    Im Datenschutzrecht wird sehr wohl unterschieden zwischen einzelnen Datensätzen und deren Aggregation. Es ist also Datenschutzrechtlich nicht das selbe, ob ich ein Haus fotografiere oder eben alle. Hier greift allerdings Dein sehr gutes Argument, dass das schon lange von Marketing- und sonstigen Fuzzis gemacht wird. Da sollten die Datenschutzbeauftragten näher hingucken bevor sie sich über Google aufregen. Google Streetview ist ein harmloses Spielzeug und als solches sollte es behandelt werden. Wir reden wieder, wenn es das ganze in Echtzeit gibt 😉

  17. @mspro: Ich bin der Initiator der von dir erwähnten Pressemitteilung, in der sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) gegen den dummen Hamburger Gesetzesentwurf ausspricht.

    Obwohl ich dir in vielen Punkte zustimme, wirst du nicht überrascht sein, dass ich dein Journalisten-Bashing für überzogen halte. Ich habe keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass Google „nicht nur die Vormachtstellung, sondern auch den Sinn des journalistischen Standes untergraben hat“.

    Dass der „journalistische Stand“ seine Daseinsberechtigung nicht verloren hat, zeigt Google News doch wunderbar. Und gleichzeitig versorgt es journalistische Websites mit willkommenem Traffic.

    Warum sollten Journalisten deswegen „blanken Hass“ auf Google empfinden, wie du behauptest?

  18. Das moralische Problem mit der Panoramafreiheit als Begründung für die Aktion von Jens sehe ich darin, dass man sich ihr durch ausreichendes Vermögen oder durch politischen Einfluss entziehen kann. Wenn ich mir den Kauf eines sehr großen, verwinkelten und dadurch uneinsehbaren Grundstücks leisten kann oder die Baugenehmigung für eine eigentlich unzulässig hohe Mauer um das Grundstück ermauschle (beides z.B im Taunus, in Oberbayern oder in Württemberg oft zu sehen), dann bin ich, was die Photographierbarkeit meines Hauses von öffentlichem Gelände aus betrifft, außen vor.
    Die Reicheren werden also verschont, wer sich das aber nicht leisten kann, dessen Haus will Jens photographieren, auch gegen dessen Willen. Klingt irgendwie ekelhaft neoliberal.

  19. ganz im gegenteil! schau dir doch an, wo gerade dad prekatiat und die untere mittelschicht wohnt: mietskasernen und bestenfalls reihenhäuer. anononymer geht kaum mehr und gesichtsloer auch nicht. die ganz reichen schotten sich zwar ab hinter hohen hecken, das stimmt, aber eigentlich ist ausschliesslich das mittlere bis gehobene bürgertum betroffen. sorry, da trifft es keine falschen.

  20. will jetzt garnicht auf alles eingehen, was oben besprochen wird, deswegen nur kurz:

    @Christoph Kappes

    „provokant, ungeschickt und geschmacklos“

    – provokant : ja, aber ab und an geht es nicht ohne, leider
    – ungeschickt : ich glaube ich weiss, was du meinst, aber lass mich mal machen 😉
    – geschmacklos : würde Dir normalerweise recht geben, wer mich kennt, weiss, dass ich gerne „Anstand vor Recht“ gelten lasse, aber bei dieser internet-feindlichen (sehr abgekürzt gesagt) Diskussion, sehe ich mich gezwungen, „Recht vor Anstand“ zu setzen, um für einen optimistisch-kritischen Umgang mit dem Web zu kämpfen.

    Die Informationsgesellschaft erfordert mittelfristig einen anderen Umgang mit dem Verständnis von Privat und Öffentlich.
    Wenn die Freiheit zur persönlichkeitsrecht-beachtenden Fotografie von öffentlichem Boden bisher ein theoretisches Recht für alle war, darf es nicht beschränkt werden, wenn neue Kulturtechniken es nun auch allen ermöglichen.

    @rron das mit dem Klassenkamp mit Fotokamera ist nun wirklich ein anderes Thema (dem ich nicht abgeneigt wäre, wie du sicher weisst). Aber ich sehe eher die Gefahr der populistischen Ablehnung des Web durch die Stimmungsmache, wie mspro sie oben beschreibt.
    Anstatt der Bevölkerung also noch mehr Angst vor dieser spannenden Kulturtechnik Internet einzuimpfen, will ich eher aufzeigen, das all das Neue und Digitale garnicht wehtut, sondern im Gegenteil Freude und Sinn bringen kann. Dafür werde ich auch gegen die Feinde des Web kämpfen, auch wenn ich mich mehr freue, wenn ich das Positive fördern kann.
    PS: Und das Problem mit den Villen im Taunus klären wir danach 🙂

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  23. Kein Argument ist zu dumm, als dass es nicht gebracht würde, keine Lüge zu dreist, als dass sie nicht gedruckt würde. Unwissenheit paart sich mit blankem Hass und undifferenzierten, irrationalen Ängsten zu einem Kampagnenhurricane, wie wir ihn schon lange nicht mehr hatten.

    Wer gegen undifferenzierte Reaktionen ist, sollte vielleicht ein wenig weniger tief in die Klischee-Kiste greifen.

  24. Unabhängig von anderen Argumenten: Bei der Kritik von heise unterschlägst Du http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-wehrt-sich-gegen-Kritik-von-Datenschuetzern-988709.html – nur von wegen undifferenzierter Reaktionen.

    Neben allem anderen gilt allerdings wohl doch, dass Google angesichts seiner Marktmacht und den Daten, die bereits im Konzern vorhanden sind, in der Öffentlichkeit mit Recht anders betrachtet wird als ein einzelner Fotograf, arbeite er auch für eine Zeitung. Rache der Journalisten? Ach kommt, Leute, bleibt auf dem Teppich.

  25. Woh, genau so und nicht anders. Aber so läuft es eigentlich doch immer. Siehe z.B. Zensursula oder Stasi 2.0.
    Deinformation und es wird immer schlimmer.

  26. Ich les hier in der Diskussion immer wieder von einer 3m-Grenze, die hier sogar „überschritten“ worden sein soll.

    Nur leider finde ich spontan keine objektive Quelle, die die angebliche Höhe bestätigt. An diversen Stellen ist nachzulesen, dass sich die Kameras ungefähr in 2,5m Höhe befinden (den genausten Wert, den ich fand, sprach von 2,45m). Und das ist nun wirklich eine Höhe, die ein durchschnittlich großer Mitteleuropäer mit ausgestreckten Armen oder gar durch leichtes Hochspringen, aber definitiv ohne Hilfsmittel erreichen kann.

    Aber gegen Strohmannargumente zu kämpfen ist halt schon immer einfacher gewesen…

  27. Obwohl ich die Begründung für Deine ablehnende Haltung gegenüber dem Googlebashing nicht nachvollziehen kann, halte ich das mediale und politische Gehechel ebenfalls für erstaunlich heiße Luft.

    Zunächst zum juristische Teil: daß die Panoramafreiheit gemieden wird, liegt daran, daß das UrhG in der Debatte irrelevant ist. Meinhard von Gerkan soll nicht vor der Verbreitung von Lichtbilder seiner prächtigen Nutzbauten geschützt werden und wenn jemand in seinem Garten oder vor seiner Haustür fotografiert wird, dürfte dieses Szenenbild nur in den seltensten Fällen eine den urheberrechtlichen Schutz auslösende Schöpfungshöhe haben, zumal es ohnehin nicht bleibend wäre.

    In der einfachen Aufnahme von Straßen, Menschen und Gärten dürfte wohl auch noch kein datenschutzrechtlich relevantes Erheben von personenbezogenen Daten liegen. Anders könnte es sich aber bei der hier schon erwähnten Aggregation von Daten verhalten. Worum es aber in erster Linie geht, ist das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht der Fotografierten. Die Beurteilung, ob diese verletzt sind oder nicht, hat herzlich wenig mit der Höhe zu tun, aus der fotografiert wurde. Geantwortet werden muß auf die Fragen, ob eine Verbreitung des Bildes zulässig ist oder ob in einen geschützten Bereich eingedrungen wurde, ob damit eine Verletzung einhergeht und ob diese Verletzung möglicherweise hinzunehmen ist. Zu trennen ist daher zwischen Fotos, die über Zäune und Hecken hinweg in Gärten und auf Terrassen geschossen werden und solchen, die Menschen auf der Straße zeigen; also auch vor ihrer Haustür, so diese zur Straße liegt.

    Letzteres sollte meiner Meinung nach kein juristisches Problem darstellen und erfordert nicht einmal eine Verfremdung der Gesichter, da insofern eine Ausnahme des KUG gestattet, Bilder, auf denen Menschen nur Beiwerk neben einer sonstigen Örtlichkeit sind, zu verbreiten. Dem ist eine gewisse Indizwirkung auch für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu entnehmen.

    Ganz anders sieht es bei dem Hineinfotografieren in geschützte Bereiche aus. Und da spielt es eben keine Rolle, aus welcher Höhe die Bilder aufgenommen worden sind. Es ist zunächst einzig die Tatsache erheblich, daß ein Bild von einer Person in einer Situation, in der sie sich klar aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat, angefertigt und verbreitet wird. Die darin liegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird im Falle von Streetview auch nicht durch ein kollidierendes Grundrecht aufgewogen. Nicht zuletzt deswegen dürfte nahtlose Bräune auf der hauseigenen Terrasse auch nicht mit einer Verfremdung des Gesichts bei Streetview landen, weil eine Identifizierung des oder der Abgebildeten nach wie vor möglich wäre.

    Was daneben im Hinterkopf behalten werden sollte, ist, daß es schon länger eine Strafvorschrift gibt, die schon das Anfertigen von Bildaufnahmen von Personen, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden, unter Strafe stellt.

    Das alles klingt aber viel dramatischer als es ist. Die Zahl der Fälle, in denen ein Rechtsverletzung vorliegt, dürfte verschwindend klein sein. Auf diese hätte Google dann halt zu reagieren. So richtig saftige Empörung sollte eher bei Google Books aufkommen. Ließe sich sicherlich auch auf eine Achtwortschlagzeile mit Doppelpunkt verdichten.

    Wo ich gerade bei Empörung bin: Fotografieren der Oberklasse in ihren Parkanlagen verhält sich zu „nicht die Falschen“ wie Röhrenjeans zu fetten Ärschen.

  28. Vielen Dank für den Artikel – hab ihn gerade auf Zeit.de gelesen. Mir ist die Berichterstattung was das Thema angeht auch viel zu einseitig.

  29. Also wenn ich auf der Straße – ganz im Sinne der Panoramafreiheit und selbst unter Beachtung der 3-Meter-Regel – fotografiere, muss ich mir jede Menge Anfeindungen anhören. Das geht bis hin zur Androhung von Gewalt.

    Da frage ich doch: warum soll es einem Unternehmen das das Ganze in einem um Zehnerpotenzen höheren Umfang betreibt besser gehen?

    Abgesehen davon ist es doch bei Google offensichtlich Prinzip, Datenschutzaspekte erst dann zu berücksichtigen, wenn es entsprechenden Gegenwind von Seiten der Politik und/oder der Medien gibt. Das kann man natürlich so machen, aber man darf sich dann nicht wundern, wenn das eigene Tun in die Schusslinie öffentlicher Kritik gerät.
    Sicher kommt es dabei zu der ein oder anderen Übertreibung und Polemik, aber „Google böse, Medien lieb“ ist auch nicht besser oder schlechter als das hier praktizierte „Google lieb, Medien böse“ und dahinter eine gesteuerte Racheaktion der Medien zu vermuten grenzt nun wirklich schon an Verschwörungstheorie.

    Also: die Journalisten mögen in vielen Fällen versagt haben, aber wie hier eindrucksvoll demonstiert wurde: Blogger können’s auch oft nicht besser.

  30. Es stimmt doch! Man sieht es in Zeitschriften und Zeitungen, in Film und Fernsehen. Überall werden gerne „typische“ Bilder gezeigt. Eine gut befüllte Straße illustriert das Verkehrschaos, Daten zur Bevölkerung werden gerne mit Bildern von Menschenmengen hinterlegt. All diese Bilder wurden gemacht. Sie sind in Datenbanken gespeichert und ich bin mir sicher, daß 99% der Personen auf den Bildern NICHT wissen, daß sie dort abgelichtet wurden. Aber keiner meckert, weil diese Datenbanken kostenpflichtig sind und nur bestimmte Klientele dort einkaufen.

    Gerne bedienen sich auch Journalisten für Bildergalerien etc. im kostenlosen Netz. Hier Bild einer dicken Frau in Bikini, dort ein russischer PKW mit 16 Personen beladen, und da noch ein lustiger Unfall. In den meisten Fällen wurden diese Menschen auch nicht gefragt, aber ist das Bild/Video erstmal im Netz, gilt es sofort als Allgemeingut und man bedient sich.

    Was Google kostenlos und selbstverständlich bietet, muß man den klassischen Medien erst teuer eingeklagt werden: Das Entfernen. Wer Wind davon bekommt, daß er unvorteilhaft getroffen wurde oder schlicht nicht möchte, daß sein Haus etc. gezeigt wird, der sagt Google das und es wird entfernt. Einfach so. Man muß keinen Anwalt einschalten, der Beklagte wird keine halbseidenen Ausflüchte suchen und seinerseits 15 Anwälte einschalten, das nicht vor dem LG Hamburg austragen und man muß auch keine 15000 Euro Verfahrenskosten tragen.

    Gut, wer es nicht weiß, weil er eben sehr offline lebt…der wird es nie erfahren oder eben doch und DANN Einspruch einlegen….und ggf. andere Medien verklagen, die das Bild dann von Google vor der Löschung besorgt haben.

    Es ist nicht so, daß ich Google 100% vertraue, aber bisher haben sie sich als sehr kundenfreundlich gezeigt und sie sind sehr auf ihre PR bedacht. Schmähkritik kann man abtropfen lassen, aber tatsächliche Einwände bleiben haften und daher werden sie solche Dinge tunlichst vermeiden.

    David.off

  31. Nun werden die Daten aber nicht von der lieben Tante Tilly gesammelt, sondern von einem Konzern. Dahinter stecken tatsächlich keine Weltverbesserungsabsichten, sondern Geschäftsinteressen.

    Soweit ich mich erinnern kann, ist Street View der moderne Name für schamlose Neugierde ohne primären Nutzwert. Dieses Rollstuhlfahrer-planen-damit-ihre-Route-Ding ist eins von den naiven Beispielen, die Nützlichkeit vorgaukeln. Es geht um Voyeurismus, nix sonst. Und damit lässt sich eben brillant viel Geld verdienen. Vor allem bei unkritischen, technikverliebten Menschen, die Naivität mit einer zukunftsoffenen, progressiven Haltung verwechseln.

    Ich frage mich, was wäre, wenn da ein Microsoft-Wagen durch die Gegend fahren würde.

    Nein. Eigentlich wäre es am geilsten, wenn Google an jede Straßenlaterne Live-Cams hängen würde. Und die Kommunen bekommen aus den Werbeeinahmen eine Finanzspritze. Da wäre doch allen geholfen.

  32. Panoramafreiheit in 3 m Höhe??

    Ein Blick ins Gesetz (§ 59 UrhG), die EU Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 3 lit. h und die Kommentierung wäre hilfreich und sagt doch alles:
    „Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.“

    Es gibt kaum Menschen, die „natürlich“ 3 m groß sind.
    Also verstößt Google definitiv gegen Recht und Gesetz.
    Genauso würde ich verstoßen, wenn ich von einer Leiter aus fotografiere.
    Nur hier rollt die „Leiter“ mit Kamera über deutsche Straßen.

    Rechtlich ganz offensichtlich ein Verstoß gegen § 59 UrhG.
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – außer Google!

  33. Es ist schon wirklich interessant, wie sich alle über StreetView und die 3m-Grenze aufregen. Haben die den Microsoft Dienst BING mit seinen Luftaufnahmen noch nicht gesehen? Da wurden Luftaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven mit einem Hubschrauber gemacht! Die Veröffentlichung dieser Bilder hat offensichtlich niemanden gestört.

    Und zu der jetzt geschaffenen Möglichkeit die eigene Hausfassade auf Antrag zu verfälschen kann ich nur eines sagen: in StreetView werden Privatfotos (Panoramafreiheit) von Flickr und Picasa zu sehen sein… Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich Communities bilden die es sich zum Sport machen die „Lücken“ im StreetView zu füllen…
    Das wird dann ohne Regulierung, Verfälschung von Kennzeichen und Gesichtern und in viel höherer Auflösung erfolgen! Fassaden sind eben öffentlich – man muss die ganze Welt doch nicht unnötig auf die eigene aufmerksam machen, oder?

  34. Da ich die Debatte aus dem Ausland beobachte, frage ich mich manchmal was da vor sich geht. Danke fuer diese etwas andere, erfrischende und Hoffnng machende Ansicht. Denk ich an Deutschland in der Nacht…

  35. Pingback: Noch mehr Straßen gucken – Der Schockwellenreiter

  36. Dieser Artikel geht (wieder viele andere) völlig an der eigentlichen Problematik von Google Street View vorbei: Es geht doch nicht um Fotos einzelner Hausfassaden oder die Panoramafreiheit! Es geht um die lückenlose Veröffentlichung ganzer Straßenzüge und die Verknüpfung dieser Daten mit weiteren Datenquellen (Adressverzeichnisse etc.)!

    Vielleicht hilft diese Analogie, um das Problem zu verdeutlichen: Keiner verbietet es mir, ein öffentlich zugängliches Profil in einem sozialen Netzwerk anzuschauen und auch zu speichern. Wenn ich aber (wie jüngst geschehen) 1,6 Millionen Profilseiten speichere und so aufbereite, dass ich schnell und unkompliziert alle minderjährigen Mädchen in meinem Umfeld inkl. ihrer Hobbies und Interessen herausfiltern kann, wird daraus sehr schnell ein Problem!

    Und übertragen auf Street View: Es stört mich nicht, wenn ein Blogger, ein japanischer Tourist oder sonstwer mein Haus fotografiert und das Bild (meinetwegen sogar georeferenziert) veröffentlicht. Wird aber – wie bei Street View – daraus eine Datenbank erstellt, aus der ich (heute noch mit hohem technischen Aufwand, aber wie lange noch?) bundesweit Straßen mit einer großen Dichte an Luxusfahrzeugen oder einer großen Dichte an Regenbogenfahnen filtern kann, dann verrät diese Datenbank eben doch erheblich mehr über mich und mein soziales Umfeld als ein Einzelbild meines Hauses!

  37. @ elzoido:

    Ok, 2,45 m große Chinesen gibt es. Dann ist ja alles klar!

    @ Thomas:

    Wenn sich eine Handlung aus millionenfachen rechtswidrigen (Teil-) Handlungen ergibt, ist die summarische Handlung erst recht rechtswidrig.

    Will sagen: laut Panoramafreiheit ist die Ablichtung aus 2,45 m Höhe nicht gestattet, da § 59 UrhG dem entgegensteht. Eine Position von 2,45 m Höhe ist nicht ohne techn. Hilfsmittel realisierbar.

    Folglich ist die ganze Aktion rechtswidrig, wenn Gesetze auch für Google oder Bing oder für wenauch immer gelten.

    Offensichtlich verfolgt unsere Justiz aber nur kleine Krauter, die z.B bei Ebay ein Ed Hardy T-Shirt verkaufen.

  38. Komische Diskussion
    Wisst ihr was ich hasse? Ich hasse es immer wieder von natürlichen oder juristischen Personen diese Sätze hören zu müssen: „Warum? Wo steht denn, dass das verboten ist?“ „Wir handeln im Rahmen des gesetzlich erlaubten“ usw usf.
    Es ist und bleibt eine Frechheit ungefragt Gebäude zu fotografieren in denen Menschen leben, sie ihre Zeit mit der Familie oder alleine verbringen. Ob Google oder Bauhaus oder Paul Pimpelhuber da mit ner Kamera steht, völlig egal! Ziehe ich neben den Kölner Dom, dann ist klar, dass mein Haus häufig im Internet zu sehen ist (das weiß ich vorher). Aber in Hastenichtgesehendorf in der wasweißichstraße Nummer soundso, da sieht es anders aus. Da würde ich auch austicken, wenn jemand bei mir in der Sackgasse steht und meine Doppelhaushälfte fotografiert in der ich mit meiner Frau und den 2 Kindern lebe. Auch wenn es vielleicht vor dem Gesetz erlaubt ist. Allerdings:
    Was Gesetze nicht verbieten, das verbietet der Anstand (so sollte es sein)

  39. 2m oder 3m, Mit welcher Auflösung (Pixel) darf man dem Nachbarn ins Schlafzimmerfenster schauen? Welche Hilfsmittel sind zum Scannen der Privatsphäre erlaubt? Ist ein X-ray Scan des Hauses erlaubt?
    Alles berechtigte juristische Fragen. Gesetzgeber müssen Lobby- Interessen berücksichtigen, aber auch den Schwachen (hier das Individuum) vor Übergriffen schützen (in der Demokratie). Sie müssen irgendwelche Grenzen setzen und Kompromisse machen.
    Da kann man vortrefflich streiten.

    Ist nicht mein Thema: Wir sollten uns vielleicht auf eine moralischen Beurteilung einigen. Es gehört sich nicht den Nachbarn in seinem Schlafzimmer beim Sex zu beobachten, da ist es egal, ob man kommerzielle oder sexuelle Motive hat. Es ist schamlos und verletzend für die beobachteten Personen. Was ist da moralisch dran die Szene dann (anonymisiert selbstverständlich) ins Internet zu stellen?

    Hey Leute, man kann auch wegschauen und die Privatspäre achten!!!
    Man sollte auch moralischen und sozialen Druck ausüben und den Spanner entlarven.

    Aber das werden die Facebook-Kiddies und so manche Journalisten wohl nie kapieren, weil die Konsequenzen der Übergriffe immer indirekter werden. (Stichwort: Bewerbung beim Arbeitgeber, USA-Einreise).
    Sinnvolle natürliche Instinkte wie Scham, Fluchtinstinkt, Angst etc. sind manchen Menschen anscheinend vollständig abhanden gekommen.

  40. Nochmal kurz das 3m-Thema:
    Die StreetView-Autos sind Opel Astra H und dieses Fahrzeug ist (lt. Wikipedia) 1,46m hoch. Wenn man sich nun mal ein Bild eines solchen Autos ansieht (gibt’s im Internet in Hülle und Fülle) stellt man fest, dass der Abstand zwischen Dach und Kameras noch einmal in etwa das gleiche Maß ist.
    2,45m kann also schon mal nicht sein.

    Abgesehen davon ist meines Wissens weniger die Höhe als vielmehr die Zuhilfenahme eines Hilfsmittels (wie z.B. einer Leiter) juristisch relevant … ob die StreetView-Autos als Hilfsmittel durchgehen, mag jetzt jeder selbst beurteilen.

  41. Seit längerem kann man bei Microsofts maps.bing.de Luftaufnhamen in der sogenannten „Vogelperspektive“ ansehen, die man in sehr vielen Städten verfügbar sind. Diese kann man aus den vier Himmelsrichtungen betrachten, und kann so in guter Auflösung in die Gärten hinter den Häusern sehen. Einfach mal als Beispiel sei Essen-Bredeney als typisches Villenviertel genannt. Wieso regt sich niemand auf, wenn das Haus und der Garten detailiert und aus allen Richtungen online einzusehen ist? Weil das nicht Google ist sondern nur der brave Musterschüler Microsoft? Leute, macht mal halblang!!
    Es is doch wirklich ein himmelweiter Unterschied, ob bei Google mein Haus von vorne zu sehen ist, oder bei Microsoft zu sehen ist, wieviele Terrassentüren ich habe, welche Fenster hinterm Haus über Klettern erreichbar sind oder ob ich nackt auf der Terrasse liege, weil der Garten ja eigentlich nicht einsehbar ist…

    Google ist sicher mit Vorsicht zu genießen, aber Streetview dringt verglichen mit der Vogelperspektive von Microsofts bing nicht in die Privatsphäre ein, weil nur zu sehen ist, was jemand sieht, der auf der Straße unterwegs ist.

  42. Meine vollste Zustimmung. Ich schreib zuletzt einen Artikel und sprach auf die Mainzer Videomeile an wo einem +100 Kameras filmen die von irgend jemandem das Geschehen auf der Straße filmt und auch von Hausdächer herunter. 3m sind da lachhaft. Keine Fotos sondern Filme die irgendwer von uns macht und keiner weiß, was damit eigentlich passiert.

    http://www.doc-rollinger.de/2010/04/13/google-street-view-ist-kalter-kaffee/

    Danke für Deinen tollen Artikel, ab sofort bist Du in meiner blogroll.

  43. @Thomas:
    Häuser einer Straße und Daten über Personen sind ein Unterschied. Von einem Haus kannst du nicht wissen was der Bewohner für Hobbies hat oder ob da Minderjährige Mädchen wohnen. Oder wie der Bewohner überhaupt heißt. Dafür müsstest du schon wieder woanders nachgucken. Sollte das Telefonbuch verboten werden? Da steht auch dein Name mitsamt Adresse und Telefonnummer drin. Und komm nicht mit „Ich kann mich daraus entfernen lassen.“ Das kannst du bei street view genauso.
    Und dein „übertragen auf street view“: Wer sollte etwas über dich und dein Umfeld in Erfahrung bringen wollen? Wohl Leute die dich kennen und die wissen wo du wohnst. Also könnten sie genausogut einfach bei dir vorbeilaufen und würden die selbe Menge an Regenbogenfahnen (was soll an homosexuellen Nachbarn so schlimm sein dass du nicht willst das andere wissen dass du da wohnst?) und Luxusautos sehen.
    Was für ein Interesse sollte jemand der dich nicht kennt haben, herauszufinden was DU als Einzelperson für ein Umfeld hast.

    @ Thorsten Stein:
    „Will sagen: laut Panoramafreiheit ist die Ablichtung aus 2,45 m Höhe nicht gestattet, da § 59 UrhG dem entgegensteht. Eine Position von 2,45 m Höhe ist nicht ohne techn. Hilfsmittel realisierbar.“

    Dass du nicht in der Lage bist, deine Hände über Kopfhöhe zu halten oder dich auf Zehenspitzen zu stellen tut mir wirklich sehr Leid für dich.

    @ BolleHB:

    Was soll deiner Meinung nach so schlimm sein, das Haus zu fotografieren, nur weil Menschen darin leben, wenn man besagte Menschen nicht sieht? Wenn ich an deinem Haus vorbeilaufe und es mir ansehe, dann fertige ich auch eine „Fotografie“ davon an, nämlich in meinem Gedächtnis. Jeder der an deinem Haus einmal vorbeiläuft, weiß wie es aussieht.
    Und was ich äußerst amüsant finde: wenn ich dein Haus bei street view sehe, würde ich nicht wissen dass du darin wohnst oder dass du Frau und 2 Kinder hast. Das hast du freundlicherweise gerade eben selber dem ganzen Internet gesagt.

    und @ Moralist:
    Wovon zum Teufel redest du? Wo beobachtet google irgendwem beim Sex? Hast du Sex am hellichten Tage, am geöffneten Küchenfenster direkt vor der stark befahrenen Hauptstraße? Dann bist du selbst Schuld wenn dich jemand beobachtet, weil das dann keine Privatsphäre mehr ist.

  44. @Moralist Deine Nachbarn habe Sex vor ihrem Haus? In der Öffentlichkeit?

    Nee, habe ich ja geschrieben, im Schlafzimmer. Mit einen VIS-Scan kann man das Schlafzimmer überwachen, da Scheiben durchlässig für sichtbares Licht sind, Gardinen semitransparent. Wenn die Rollos unten sind, kann man es mit einem IR-Scan (Wärmebild) versuchen. Wieder so ne blöde technisch, juristische Detaildiskussion. Du hast mein prinzipielles Anliegen nicht verstanden!!!

  45. Dein prinzipielles Anliegen ist, dass es Leute gibt, die tausende € ausgeben um Wärmebildaufnahmen von Hinz und Kunz beim Sex aufzunehmen?

  46. Moralist: Wärmebildaufnahmen ins Schlafzimmer fallen nicht unter Panoramafreiheit.

    Torsten Stein: Man nennt es Arme: Ich bin 1,85 groß und kann ohne Anstrengung Bilder aus 2,20 Meter Höhe machen.

  47. @Dave:

    Na gut, dann halt ne juristische Diskussion, wenn Du auf meine moralische nicht eingehen willst.
    Ich bin nicht selbst dran schuld, wenn ich mich nicht gegen alle möglichen Übergriffe wehren kann. Um mich effizient zu wehren gegen Übergriffe müsste ich in diesem Fall eine 30m hohe Bleihecke hochziehen, meine Fenster zumauern etc. . Nein ich will in meiner Privatsphäre auch rechtlich geschützt werden, den ich bin schwach und in dem technischen Wettrüsten gegenüber einem intransparenten Weltkonzern immer unterlegen. Ich bin halt kein Anachist und Darvinist und wir leben nicht im wilden Westen. Ich bin ein armes schwaches Individuum und hoffentlich schützenswert. Du kannst natürlich auf den Schutz verzichten, das steht dir frei.

  48. @Dave:

    > Was für ein Interesse sollte jemand der dich
    > nicht kennt haben, herauszufinden was DU
    > als Einzelperson für ein Umfeld hast?

    Personalabteilungen möchten Bewerber aussortieren, die ihrer Meinung nach nicht zum Image des Unternehmen passen. Versicherungen möchten ihren Gewinn maximieren, indem Sie Risikokunden aus bestimmten sozialen Schichten ablehnen. Diebesbanden möchten Facebook-Nutzer mit Statusmeldung „Bin im Urlaub“ finden, die einzeln stehende Häuser bewohnen…

    Natürlich könnten die Personaler, Versicherer und Diebe sich auch ins Auto setzen und sich mein Umfeld vor Ort anschauen. Street View macht es ihnen aber ungleich leichter und verhilft ihnen somit zu Informationen über mich, die in dieser Qualität und Geschwindigkeit sonst kaum zu beschaffen gewesen wären.

  49. Sorry Moralist, aber es fällt eben nicht in die Privatsphäre wenn man für jeden auf der Straße offen sichtbar ist. Google ist kein Zauberer, die können auch nur sehen was man auch von der Straße sehen kann. Es fällt ja auch nicht unter die Privatsphäre wenn ich nackt über den Markt renne. Also wenn du für jeden sichtbar Sex vorm offenen Fenster hast, dann bist du selbst Schuld. Und google benutzt auch keine Wärmebildkameras oder sonstwas um in verschlossene Schlafzimmer zu schauen.

    @ Thomas:
    „Personalabteilungen möchten Bewerber aussortieren, die ihrer Meinung nach nicht zum Image des Unternehmen passen. “

    Das erkennt man an der Hausfassade?

    „Versicherungen möchten ihren Gewinn maximieren, indem Sie Risikokunden aus bestimmten sozialen Schichten ablehnen.“

    Kann man auch nicht immer am Haus feststellen.

    „Diebesbanden möchten Facebook-Nutzer mit Statusmeldung “Bin im Urlaub” finden, die einzeln stehende Häuser bewohnen…“

    Und das wurde sogar freiwillig von den soon-to-be Beklauten preisgegeben.

  50. @Dave
    zu
    -Was soll deiner Meinung nach so schlimm sein, das Haus zu fotografieren, nur weil Menschen darin leben, wenn man besagte Menschen nicht sieht?-

    Weil es MEIN Haus ist. Ich kann es leider nicht hinter einer Tarnkappe verbergen. Man könnte ja auch Fragen oder? ANSTAND

    zu
    -Wenn ich an deinem Haus vorbeilaufe und es mir ansehe, dann fertige ich auch eine “Fotografie” davon an, nämlich in meinem Gedächtnis. Jeder der an deinem Haus einmal vorbeiläuft, weiß wie es aussieht.-

    Eine „Gedächtnis“-Fotografie kannst du einem anderen aber nicht zur Verfügung stellen und kann von anderen auch nicht zum Ausspähen oder Spannern genutzt werden (außer von dir)

    zu
    -Was ich äußerst amüsant finde-

    Die Angaben waren fiktiv. Ich würde im www NIE solche Informationen preisgeben

    Nochmal
    Kannst ja mal an einen FKK Strand gehen und die Leute fotografieren. Wenn die dann motzen sagst du einfach
    „Wenn ich hier an dir vorbeilaufe und dich ansehe, dann fertige ich auch eine “Fotografie” davon an, nämlich in meinem Gedächtnis. Jeder der hier an dir einmal vorbeiläuft, weiß wie du aussiehst. Also hör auf zu motzen.“

    Und FKK Strände sind im Allgemeinen auch öffentlich zugänglich, so wie die Straßen in denen Häuser stehen.

  51. @Bolle:
    Erstmal finde ich es gut, dass du nur fiktive Angaben diesbezüglich gemacht hast.

    „Weil es MEIN Haus ist. Ich kann es leider nicht hinter einer Tarnkappe verbergen. Man könnte ja auch Fragen oder? ANSTAND“

    Okay, akzeptiert. Auch wenn ich immer noch nicht wirklich verstehe was so schlimm dran sein soll.

    „Eine “Gedächtnis”-Fotografie kannst du einem anderen aber nicht zur Verfügung stellen und kann von anderen auch nicht zum Ausspähen oder Spannern genutzt werden (außer von dir)“

    Ein einzelnes Foto von deinem Haus kann aber auch nicht zum Ausspähen oder Spannern benutzt werden. Da bräuchte man schon einen Live-Stream. Und solange du auf dem Bild nicht drauf bist oder verunkenntlicht wirst weiß auch niemand der dich nicht kennt wie du aussiehst. Außerdem kannst du das Foto ja auch von google entfernen lassen. Und das geht einfacher als wenn dein Bild in der Bild auftaucht, wie jemand anderes schon anmerkte.

    „Und FKK Strände sind im Allgemeinen auch öffentlich zugänglich, so wie die Straßen in denen Häuser stehen.“

    Leute auf FKK-Strand= Personen, Häuser= Objekte. Da gelten andere Regeln.
    Mit der „Gedächtnis-Fotografie“ wollte ich nur sagen, dass ich es hirnrissig (Entschuldigung wegen dem Ausdruck) finde, dass dein Haus von jedem auf der Straße gesehen werden kann, aber du anscheinend unter keinen Umständen willst, dass jemand ungefragt ein Bild davon macht, selbst wenn es nur wegen den Blumen in deinem Vorgarten ist.

  52. Ist schon irgendwie komisch: Medien und Politik usw machen Stimmung gegen Street View. Was ist da so schlimm dran? Und die Leute springen drauf an.
    Fragt man die dagegen mal nach ELENA, dann weiß der Normalbürger gar nicht, welche Riesensauerei mit hochsensiblen Daten (nicht die Farbe des Gartenzauns) da abläuft. Daß die Pólitniks Sachen wie z.B. ELENA gern untern Tisch kehren, ist nicht verwunderlich. Aber daß da die Medien (die doch angeblich so gern aufklären und für den kleinen Mann stehen) keinen Sturm gegen laufen….
    Das stimmt mich nachdenklich.

  53. > > Personalabteilungen möchten Bewerber aussortieren, die
    > > ihrer Meinung nach nicht zum Image des Unternehmen passen.
    > Das erkennt man an der Hausfassade?

    Das „erkennen“ manche Personaler schon am Namen (Tobias Hartmann wird bei gleicher Qualifikation eher eingeladen als Sevim Odubasoglu) oder an der Geburtstadt (Freiburg bevorzugt vor Cottbus). Das ist nicht fair, aber Realität.

    > > Diebesbanden möchten Facebook-Nutzer mit Statusmeldung
    > > “Bin im Urlaub” finden, die einzeln stehende Häuser bewohnen…
    > Und das wurde sogar freiwillig von den soon-to-be Beklauten
    > preisgegeben.

    Mag sein. Ich glaube aber nicht, dass all diese Menschen sich bewusst sind, wie gefährlich ihre an sich harmlosen Mitteilungen in Verbindung mit Adressdaten und Street View ggf. werden können:

    http://tinyurl.com/diebe-willkommen

    Deshalb finde ich es gut, dass unsere Datenschützer ihre Aufgabe ernst nehmen und auch dort Risiken minimieren, wo sie von vielen Menschen gar nicht wahrgenommen werden.

  54. @Dave
    auf einem Foto kann man aber sehen wie die Fenster beschaffen sind, ob eine (von außen sichtbare) Alarmanlage installiert ist, ob das Haus „nach Geld“ aussieht! Bei Maps fährt man dann die Straßen ab und schaut nach evtl lohnenswerten Objekten. Sowas spart Zeit.

    Mein Haus = Privateigentum
    Mein Körper = Privateigentum

    Beides gehört mir und ich entscheide wer Bilder davon macht (außer ich ziehe neben den Kölner Dom, aber das weiß ich dann vorher).

    Sind wir wieder bei den Regeln und damit beim Anstand. Der sollte nämlich die Regel sein!

    Ich möchte einfach nicht, dass jeder x-Beliebige mein Haus fotografiert und ich dann auch nicht weiß was mit den Bildern geschieht (bzw wer sie für was auch immer nutzt)

    Kaffee bitte, schwarz (nicht fiktiv 😉

  55. Würde Google hin und wieder nur weniger Bilder knipsen, müsste es keinen interessieren. Streetview hat aber eine andere Dimension: Systematisch nahezu alles Erlaubte Stück für Stück festzuhalten und Zugriff darauf zu bieten, birgt eine *neue* Qualität – eben auch für Missbrauch. Das auf paar Schnappschüsse – vom Haus oder Hund – zu reduzieren und das so atomistisch zu diskutieren, geht am Eigentlichen ignorant vorbei.

  56. @replyleaver
    Stimmt schon was du da schreibst, aber wo ist die Grenze zwischen „hin und wieder ein paar Bilder knipsen“ und „hat aber eine ganz andere Dimension“?
    Der Graubereich wird auch hier immer sehr groß sein und damit auch das Streitpotential was eine Abgrenzung anbelangt.

    Also lassen wir doch jeden selbst entscheiden wer Bilder von ihm oder seinem Eigentum aufnimmt.

    Dann ist es auch egal ob der Streetviewwagen 2,45m oder 3m oder 21,80m hoch ist und ob ein 2m-Mann Fotos macht und ob ein 1,50 -Mann seine Arme dafür ausstrecken darf oder nicht.
    Dann heißt es einfach nur: Das Haus gehört mir nicht und wenn ich es Fotografieren möchte muss ich den Besitzer fragen.

  57. Stichwort Informationsfreiheit
    Mal ne Frage: Warum macht Google nicht die öffentlich zugänglichen Daten der WLAN-Datenbank nicht allen zugänglich (meinetwegen werbefinanziert)? Das ist doch Allgemeingut.
    Warum gibt es einen Handel mit WLAN-Daten?
    Warum sind diese Daten plötzlich „Eigentum“ von Google und anderen Firmen?
    Wo ist die Freiheit?

  58. @Torsten Stein
    Also ich bin 1.98m groß. Wenn ich vernünftige Schuhe (Stiefel) anhabe, auf dem Bürgersteig stehe und den Arm hochhalte hab ich die 3m. Die reine Höhe kann da irgendwie kein Grund oder besser Hindernis sein.

    Was ich vor allem Vermisse ist ein Augenmaß. Warum sich die Leute den Mund fusselig reden wegen ein paar Aufnahmen von Häusern (google sagt ja nicht: „wenn ihr da gerade nackt im Fenster standet is das euer Problem“) aber gleichzeitig kaum ein Gedanke an Gesundheitskarte, ELENA, ACTA, die massiv gestiegene Anzahl an Hausdurchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, etc pp verschwendet wird.

    WLAN Speicherung und das Fotografieren von Straßen wird ja nicht nur von google betrieben. Im Gegenteil, das machen andere seit Jahren unbehelligt.

    By the way sind die 3 Meter sind ja schon nötig um überhaupt Bilder von der Straße aus machen zu können. Man denke an andere Autos und den benötigten Winkel.

  59. Moralist, das finde ich nun wirklich witzig.

    1. Macht Google diese Daten für alle zugänglich, indem es eine öffentliche Datenbank zur triagulativen Positionsbestimmung anbietet.

    2. Falls du meinst, an die Rohdaten kommen zu müssen: DAS wäre in der Tat Datenschutzfragwürdig, denn die Klarnamen der SSIDs können ja durchaus persönliches enthalten.

  60. Ganz kurz noch mal zur 3 Meterfrage. Die Kritiker sollten sich mal vorstellen, was los wäre, würde Google auf 2 Meter fotografieren. Google würde damit jedem Passanten direkt ins Gesicht fotografieren. Das kann ja nun wirklich keiner wollen.

  61. @mspro
    außer bei den 1,5m-Leuten. Die müssten dann auf ne Leiter steigen.

  62. 1. Ja. Benutzt Google die Triangulationsmethode?

    2. Dann sind mindestens Teile der Datenbank nach geltendem Recht illegal und zu löschen. (Die Erhebung ist schon illegal)

  63. Nein, einzelne Datensätze sind personenbezogen (wo man halt die Namen und Adressen rausbekommt)

  64. Triangulation bezeichnet die Aufteilung einer Fläche in Dreiecke (Geodäsie)

    Warum ist eine Positionsbestimmung mit Hilfe der Triangulation illegal? Oder ist nur die Speicherung der jeweiligen Positionen illegal?

  65. Moralist, Sie sind nicht personenbezogen, solange man einen gewissen Aufwand betreiben muss, sie auf Personen zu beziehen und am ende auch nicht klar ist, ob das überhaupt geht. Das ist da der Fall. Die SSID zusammen mit der Gorkoordinate /kann/ dazu verwendet werden durch das Haus zu laufen, genaure Messungen anzustellen und den Namen vom Klingelschild mit der dem höchsten Ausschlag aufzuschreiben. Dass /kann/ dann in vielen Fällen ein richtiger Personenbezug sein, /muss/ es aber nicht.

  66. Das habe ich zwar nicht gesagt. Aber bei einem Signalstärkeverfahren wie dem Triangulationsverfahren sind die Ecken des Dreiecks die Positionen der WLAN-Router (AP). Ist die Position des WLAN-Routers bekannt lässt sich über eine Adressdatenbank der Name der Person herausfinden. (Ist ein Kinderspiel für jeden)

  67. Sehr gut. Dein Bericht, fand ich wirklich gut. Endlich hilft mir jemand mal die Puzzelstein in meinen Kopf zu ordnen. Da Google nichts wirklich illegales macht und das die „Datenschützer“ die bescheuertsten Personen auf der Welt sind ist mir schon lange klar. Allerdings fehlte mir das Schöne Wort „Panoramafreiheit“

  68. Wenn jemand als SSID angibt Name und Adresse (das ist möglich, da Information frei wählbar) ist ein personenbezug meiner Meinung nach da. Jeder einzelne Datensatz ist darauf zu überprüfen.

  69. Es gibt sogar Falle, wo jemand per SSID seinen Nachbarn beleidigt. Ich als Moralist verurteile das natürlich.

  70. @moralist, das wird in den wenigsten fällen so einfach sein. Die meisten Menschen leben in Mehrparteienhäusern. Aber das ist auch egal, weil auch das aufrufen vonandresslisten (ist da noch wer verzeichnet?) ein Aufwand ist, also sind die Daten nur Personenbeziehbar. Und zwar sehr theoretisch.

  71. Hier muss der Datenschützer nicht beweisen, ob es technisch möglich ist, z.B. Yagiantenne, Triangulation und entsprechende Software. Es langt ein Verfahren zu entwickeln, die am privaten AP über die WLAN-Datenbank die maximale Signalstärke nachweist. (Dort braucht man laut Theorie auch die anderen APs nicht zu berücksichtigen)

  72. Das ist doch wirklich kinderleicht. Zwei Datenbanken über eine Geoposition oder MAC als Primärschlüssel zu verknüpfen.

  73. Ich bin’s echt ein bisschen Leid. Aber gut.
    UND DANN??

    Wo bitte beziehst du das automatisch mit einer Person? Eine MAC Adresse IST keine Person!

  74. z.B. Datenbank 1: Name, Adresse, Geoposition
    Datenbank 2: Geoposition, SSID, MAC, Verschlüsselungsstatus

    Hier werden die Datenbanken über den Schlüssel Geoposition verknüpft.
    Ich habe somit einen direkten Bezug von MAC zu Name.
    SELECT name, adresse FROM adressdatabase JOIN wlandatabase… etc.
    (Mein SQL ist ein bisschen eingerostet)

  75. Sag mal, du raffst es nicht, oder?

    Die Frage ist nicht wie das SQL-Statement aussieht, sondern wo du deine Datenbank „Name, Adresse, Geoposition“ herbekommen willst?

    So, und jetzt kannste gerne mit dir selbst diskutieren.

  76. @Jens Best: ja, Du hast gut reden, morgen bin ich live im BR und werde alle Mühe haben, die Anrufer zu beschwichtigen 😉

    @all:
    1. Die Aufnahmehöhe ist 2,90 m. Google argumentiert mit a) der Höhe von anderen Fahrzeugen, zB Lkw und b) mit der Position eines Autos auf der Gegenüberliegenden Strassenseite (dh 2,90 auf der Gegenseite entspricht 2,x auf der „richtigen“ Seite.

    2. Wiederhole es ungern, aber die „ohne-Hilfsmittel“-UrhG-Argumentation ist falsch. Das steht NICHT im Gesetz, das ist Rechtsprechung. Und dies, weil in diesen Fällen tatsächlich Hifsmittel wie Fernrohre etc eingesetzt wurden.

  77. @mspro:
    > weil auch das aufrufen von adresslisten (ist da noch wer
    > verzeichnet?) ein Aufwand ist, also sind die Daten nur
    > Personenbeziehbar. Und zwar sehr theoretisch.

    Einen Personenbezug aus einer Adresse herzustellen ist weder aufwändig noch eine besonders theoretische Möglichkeit:
    http://www.cylex-telefonbuch.de/suche/deutschland/bundesland-/stadt-berlin/l-0049-plz–strasse-oberbaumstr._name–s1_filter-0.html

    Mit diesem Argument lässt sich der Personenbezug von Street View also nicht wegleugnen.

  78. Danke für den Beitrag. Auch wenn man vielleicht an der einen oder anderen Stelle sich die Details anschauen muss, ist die Hetze bar jeder Fakten, die durch die meisten Medien betrieben wird, einfach unerträglich. Und ich verstehe einfach nicht, dass man nicht erkennt, dass man sich schlussendlich ins eigene Fleisch schneiden würde, würde man mit der Kampagne Erfolg haben.

  79. Das ist keinesfalls eine sichere Rechtsprechung.

    Aber hallo! Rechtssprechung und Kommentare sind vergleichsweise eindeutig (Ich habe oben ja bereits eine Urteilssammlung verlinkt.)

    es gibt sehr wohl einen Ermessensspielraum, der nicht – auch nicht durch die Urteile – festgelegt wurde.

    Christoph Kappes schreibt: […]

    Ermessungsspielraum gibt es immer. Im konkreten Fall und unter Berücksichtigung der Intention ist aber wohl deutlich kleiner, als ihn sich Kappes herbeiargumentiert ,)

    Wie auch immer, morgen wird im Bundesrat über das Hamburger „Lex Google“ und eben diesen Punkt beraten (PDF). Evtl. kommt es dann zur gewünschten Präzisierung der „allgemeinen Zugänglichkeit“.

    PS: Den Vorwurf der „kalten Rache“ finde ich ziemlich absurd. Wie kommt man bitte auf sowas? Ich kann mir – gerade hier in meinem Scoring freundlichen Vorstadt-Idyll – echt viele Gründe vorstellen, warum man Street View nicht so prickelnd findet. Aber rachsüchtige Journalisten? Ach komm ,)

  80. @BolleHB

    Warum muss denn ein Hausbesitzer, der neben dem Kölner Dom lebt, die fotografische Abbildung erdulden und der, der in einer ruhigen Wohnstraße wohnt, hingegen nicht? Die Logik erschließt sich mir nicht ganz.
    Was ist wenn die Bewohner das Haus nicht besitzen, sondern nur mieten?
    Ich halte die Panoramafreiheit für ein großartige Sache. Denn es gibt viele Dinge jenseits des Kölner Doms, die ich gerne festhalten möchte. Die meisten Menschen störts auch nicht. Ich habe schon einige Male für wissenschaftliche Zwecke Fotos von Gebäuden in Dörfern gemacht. Viele Bewohner sind sogar sehr interessiert und erzählen und erzählen.

    Und die angsprochenen Schrägaufnahmen gibts nicht erst seit Bing. Die kann man wie auch Orthofotos beim zuständigen Vermessungsamt in hoher Auflösung und mit eingezeichneten Grenzen kaufen. Da erkennt man dann sogar die Gartenzwerge und Garagen, die über die Grenze gebaut wurden.

    Bei Streetview besteht natürlich Tatsache, dass die Aufnahmen mehr oder minder automatisch und ohne Feingefühl entstehen. Man sich als Passant nicht entziehen, was ich auch als recht problemtatisch empfinde. Aber deswegen die Panoramafreiheit in Frage stellen? Das würde nur den Abmahnern neue Kundschaft bringen.

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  82. @jo Ich meine auch nicht eine verabredete Racheaktion sondern mehr ein aufgestauter und uneingestandener Hass, der sich in solchen Debatten bahn bricht. Kann sein, dass ich mich irre, aber ich kann mir die unsacheliche Berichterstattung überall anders kaum erklären.

    PS: ich hab mal deine Tags repariert 😉

  83. @JoSchäfers: Was heisst „Kappes herbeiargumentiert“? Nennen Sie mir bitte ein Urteil, wo ein vergleichbares „Hilfsmittel“ vorliegt aus Ihrer Linkliste. Dann sehen wir weiter.

  84. „Wenn jemand als SSID angibt Name und Adresse (das ist möglich, da Information frei wählbar) ist ein personenbezug meiner Meinung nach da. Jeder einzelne Datensatz ist darauf zu überprüfen.“

    Wenn so was passiert, dann sind die Leute selber schuld, so was je in die SSID eingetragen zu haben. Zumal diese Daten jeder sammeln kann – nur das es niemanden gestört hat, bevor google damit anfing.

    Genauso könnte man verlangen, das Google Seiten nicht mehr in den Suchindex aufnimmt, auf denen sich personenbezogene Daten befinden, wie z.B. Ansprechpartner im Impressum.

  85. Jägerzäune sind im Normalfall keine 2,50 hoch. Würde Google nur Jägerzäune fotografieren, wäre die Aufregung wohl geringer. Im Gespräch sind ja drei Meter – die Quellen widersprechen sich teilweise. Das dürften auch großgewachsene Menschen ohne Hilfsmittel nicht erreichen. Die meisten Hünen haben auch besseres zu tun, als die Kamera über ihren Kopf zu halten und fremde Vorgärten zu fotografieren. Sonst wäre das womöglich schon verboten.

    Und nein, Touristenbusse fahren in den meisten Straßen auch nicht, und japanische Touristen veröffentlichen ihre Fotos zudem nicht zwingend an zentraler Stelle mit geographischen Angaben verknüpft. Die Argumente der Street-View-Befürworter sind teilweise genauso absurd wie die der Gegner. Es gibt schon eine Menge Häuser, deren Fronten mit Street View zum ersten (und letzten) Mal „für das Internet“ fotografiert werden.

    Der Link auf den Heise-Artikel ist tatsächlich eine Frechheit: Wird hier einem Medium ersnthaft vorgeworfen darüber zu berichten, daß irgendwer irgendwas kritisiert? Auch beim zweiten Überfliegen (ich habe den Artikel schon damals gelesen) finde ich keine Stellungnahme des Autors zum Thema, sondern nur das, was guten Journalismus ausmachen sollte: das Wiedergeben verschiedener Positionen zu einem Streitthema.

    Die offensichtlichen Ressentiments der Öffentlichkeit gegenüber den Street-View-Aufnahmen mit Verweis auf die gültige Rechtslage schlicht zu ignorieren, halte ich für den falschen Weg. Wenn die Mehrheit etwas nicht will, muß der Gesetzgeber halt die Gesetze ändern, auch wenn es der Minderheit nicht paßt. Erstaunlich ist nur, daß hier die Politik offenbar tatsächlich mal dem „Wunsch des Volkes“ zu entsprechen versucht.

    Interessant wäre freilich mal eine Umfrage, ob es denn tatsächlich eine Mehrheit für ein Street View-Verbot gibt. Aber für demokratische Mittel ist in dieser Diskussion wohl kein Platz – auf keiner Seite.

  86. „Wenn so was passiert, dann sind die Leute selber schuld, so was je in die SSID eingetragen zu haben. Zumal diese Daten jeder sammeln kann – nur das es niemanden gestört hat, bevor google damit anfing.

    Genauso könnte man verlangen, das Google Seiten nicht mehr in den Suchindex aufnimmt, auf denen sich personenbezogene Daten befinden, wie z.B. Ansprechpartner im Impressum.“

    Ich will da gar nicht beurteilen wer schuld an was ist.
    Da ist halt ein Datenschutz- und Sicherheitsproblem.

    Mein Punkt: Warum muss ich um Daten vom Wohnzimmer zum Arbeitszimmer zu übertragen zwangsweise eine öffentliche Radiostation mit „Unterhaltungsprogramm“ betreiben.
    Das ist genauso, als wenn ich um ein Kaffee zu kochen zwangsweise meine Stereoanlage auf voller Lautstärke betreiben muss.
    Da müssen sich mal die Konstrukteure hinterfragen lassen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, oder einfach nur unfähig sind.

    Anders bei dem Impressum. Sinn und Zwecks Deines Tuns ist in der Öffentlichkeit zu stehen.

  87. Dann sollten die Leute ihre SSID verstecken, es ist nicht so dass man sie jedem der mit einem WLAN-fähigen Gerät vorbeigeht, automatisch mitteilen muss. 🙂

    Google StreetView stellt für mich persönlich kein großes Ding dar, privatsphärenmäßig zumindest. Da gibt es andere Sachen, die weiter oben schon genannt wurden, die ich schlimmer finde, welche aber in der Medienlandschaft kaum ein Echo gefunden haben.

    Man kann fast alle Sachen für kriminelle Dinge verwenden, deswegen werden sie aber noch lange nicht verboten. Da muss man nun Nutzen gegen (möglichen) Schaden abwägen. In anderen Ländern läuft StreetView ja bereits, gibt es denn da nicht schon erste Ergebnisse, ob sich durch die neuen Möglichkeiten etwas geändert hat z.B. bei den Verbrechen?

  88. Es beschäftigt mich nun in der Tat mit was für Menschen ich es zu tun habe.
    Ich möchte mit ein paar Fragen den Grad der Verrohung ausloten.

    Besitzt ihr noch eine Beisshemmung, will sagen geht ihr bis zur physischen und psychischen Vernichtung des schwachen Artgenossen?
    Warum rechtfertigt ihr euch (z.B. das Opfer ist selber Schuld) Habt ihr doch irgendeine Moral?
    Wie definiert ihr euch: Als Persönlichkeit oder als Sache?
    Habt ihr da Abgrenzungsprobleme?
    Habt ihr überhaupt ein Sozialverhalten?
    Gefühle, Mitleid etc. oder halt alles was sonst einen Menschen ausmacht?
    Etwas besorgt und ratlos
    grüßt euch der Moralist

  89. Lieber Moralist,

    als ich hörte, dass mein Freund, ein netter aber etwas naiver Zeitgenosse, der sein Wlan unvorsichtiger weise „Hallo, ich bin Holger Scchulz, bin 32 Jahre alt und mache immer noch in’s Bett“ genannt hat, von dem seit Jahren Wlantrackenden Unternehmen Skyhooknet Wireless gescannt und in die Datenbank gespeichert wurde, also als ich davon erfuhr, war ich erschrocken und untröstlich. Ich habe drei Tage geweint!

    So. Und nun noch eine Kleinigkeit, Moralist: DU NERVST!

  90. Warum sollte eigentlich jemand in einem Kommentar zu einem Artikel, der explizit Google StreetView behandelt Bing, ELENA oder sonstwas kritisieren? Das wäre doch am Thema vorbei.
    Klar sieht’s da nicht besser bzw. z.T. sogar noch übler aus, aber das macht StreetView weder gefährlicher noch harmloser. Ein Raubüberfall wird doch auch nicht harmloser, nur weil es auch Morde gibt, oder?
    (Nur für die Goldwaagenbenutzer hier: das ist eine Analogie, keine direkte Gleichsetzung von StreetView und Raubüberfall!)

    Und was das Argument angeht, man müsse ja kein WLAN benutzen bzw. man könne die SSID ja anonym gestalten bzw. sie gar nicht versenden: man *muss* auch nicht mit dem Auto fahren und trotzdem gibt’s Verkehrsregeln.

    Und was ich nun gar nicht verstehe: spricht „DU NERVST!“ jetzt eigentlich für oder gegen Google StreetView? 😉

  91. Pingback: Pjørk

  92. Rache durch Journalisten? Was für ein niedliches Bild. Aber falsch. Man nehme die aktuellen Ausgaben von „Computer & Recht“, „Multimedia & Recht“, „Kommunikation & Recht“: In allen finde ich Artikel über Google Streetview, nur in „Datenschutz und Datensicherheit“ und im „Datenschutz-Report“ nicht – die hatten das Thema schon. Wieso beschwert sich niemand über die Rache der Juristen? –Detlef

  93. Pingback: Bookmarks von 5. Mai 2010 bis 7. Mai 2010 « Notizen

  94. Im 2ten Weltkrieg hat man feindliche U-Boote per Funk (Enigma) geortet.
    Heute werden meine Gegenstände in meiner Wohnung per Funk und VIS-Scanner geortet.
    Piraten, rüstet ab in eurem Technikkrieg und -wahn gegen die Bevölkerung.
    Sonst gibts Aufstand!!

  95. Pingback: Stoha StreetView « Stoha’s Blog

  96. Ganz am Anfang, als die Diskussion los ging, dachte ich noch: Worüber regen die sich eigentlich alle so auf? Doch dann wurde ich unsicher … So ist das halt – man muss heutzutage schon extrem selbstbewusst sein, um sich angesichts eines uniformen Dauertrommelns geistige Unabhängigkeit bewahren zu können. In diesem Sinne: Hut ab vor diesem Beitrag.

    Was an der ganzen Diskussion besonders fatal ist, ist der Umstand, dass hier bei einem extrem wichtigen Thema sinnlos Energien an der völlig falschen Stelle verschleudert werden. Es steckt schon eine besondere Ironie dahinter, dass die gigantischen Herausforderungen, die uns in Sachen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte bevorstehen, von der breiten Öffentlichkeit quasi komplett ignoriert werden, während man sich auf einem lächerlichen Nebenkriegsschauplatz austobt. Das ist so, als würde man sich über einen Pickel auf der Nase aufregen, während im Kopf der Tumor wächst …

  97. Fazit: Ich finde es sehr schade, dass kein Dialog und Ausgleich der Interessen möglich ist.
    Ich habe den Aggressor auf seinen Übergriff hingewiesen und um Stellungnahme und Rechtfertigung gebeten.
    Das Vertrauen ist dahin.
    Klar ist, dass ich weitere Angriffe auf meine geistige Integrität und Autonomie sowie Beschneidung meiner Kommunikationsmöglichkeiten nicht hinnehmen werde.
    Falls das jetzt nicht vernünftig staatlich geregelt wird, behalte ich mir vor als erste Eskalationsstufe die finanziellen Ressourcen und kommunikativen Möglichkeiten des Aggressors meinerseits zu beschneiden.
    Kommentar: Ich finde es deprimierend, dass minimale soziale Normen nicht beachtet werden. So befinden wir uns zivilisatorisch nicht mal auf der Stufe von Tieren. Man sollte sich nicht zu einer Sache reduzieren. Aber bitte, wenn ihr euren „Fortschritt“ so definiert. Mein idealistisches Motto dagegen: Leben und Leben lassen.

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  101. Ist schon irgendwie witzig:
    Da wird Google vorgeworfen, sich mit StreetView außerhalb des durch die Panoramafreiheit gedeckten Bereiches zu bewegen oder diese zu missbrauchen und dann kommt jemand und stellt es so dar, als stehe oder falle die Panoramafreiheit mit Google StreetView. Klingt irgendwie nicht logisch für mich.

  102. Google Street View fotografiert eben nicht njur Häuserfassaden sondern, eben auch Gärten, Wagen und Passanten. Der 0815-Google-Apologet vergisst wohl, dass es das Recht auf infomelle Selbstbestimmung gibt.

    Die sogenannte „Panoramafreiheit“ bezieht sich auf urhberrechtlich geschützte gegenstände, damit niemand dafür belangt werden kann, dass er beispielsweise das Brandenburger Tor fotografiert. Die Panoramafreiheit rechtfertigt aber nicht den Angriff auf die Privatssphäre eurer Mitmenschen.

    „Ein Unternehmen, das es schaffte, den Menschen Tools in die Hand zu geben, mit dem sie bessere, schnellere und gezieltere Informationen erlangen können, als es der Journalismus je hat schaffen können.“

    Bezweifle ich ernsthaft. Zumindest nach der journalistischen „Qualität“ der meisten Blogs zu ruteilen. Darüberhinaus wären auch 99% aller Blogger ohne die Presseagenturen ziemlich aufgeschmissen, zumindest soweit sich nicht sowieso nur mit dem neusten Furz von Apple oder Google beschäftigen wollen.

  103. Danke für den Artikel. Habe ihn gerade verlinkt.

    Schlimm ist auch, wie der Fotograf immer mehr vom netten Menschen mit der Kamera zu einem Monstrum gemacht wird, das seine perversen Gelüste an Bildern unschuldiger Kinder auslebt, wenn es nicht gerade arme Prinzessinnen in den Tod hetzt.

    Wenn die Kameraindustrie in zehn Jahren noch was verkaufen will, sollte sie sich allmählich bei der Tabakindustrie erkundigen, wie man eine gute Imagekampagne für seine eigene Kundschaft macht.

    Die haben es doch auch jahrzehntelang fertiggebracht, allen Leuten klarzumachen, was Raucher doch für nette Leute sind.

    Das sollte bei Fotografen nun wirklich keine Kunst sein.

    Ralf

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